Spätestens seit den Diskussionen im letzten Jahr über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg ist das Thema Steuern für deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger von großer Bedeutung: Viele von Ihnen wurden vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, und sehen sich zum Teil mit erheblichen Steuernachzahlungen konfrontiert. Umso überraschender ist es, dass Deutschland und Luxemburg ein für unsere Region und den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt so wichtiges Thema offenbar weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt haben.
Am 23. April 2012 haben Deutschland und Luxemburg ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das alte DBA von 1958 wurde damit grundlegend neugefasst. Überraschend neu geregelt wurde die Besteuerung der Renten in Artikel 17. Demnach ist die Luxemburger Rente in Luxemburg zu versteuern. Bislang lag das Besteuerungsrecht für die Rente der Grenzgänger bei Deutschland.
Wörtlich heißt es: Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, können abweichend von Absatz 1 nur in diesem anderen Staat besteuert werden.
Wichtig ist auch, dass Luxemburger Betriebsrenten und die Renten aus Artikel 111bis des Luxemburger Einkommensteuergesetzes ebenfalls nur noch in Luxemburg besteuert werden. Die am 7. September 2011 unterzeichnete Verständigungsvereinbarung bleibt weiterhin bestehen, d.h. ein Grenzgänger wird erst dann im Wohnsitzland besteuert, wenn er mehr als 19 Tage in Deutschland arbeitet.
Bedauerlich ist, dass auch in dem neuen Abkommen weiterhin die am meisten betroffenen Berufsgruppen wie Fahrer oder Handwerker, die oft für ihre Luxemburger Firma in Deutschland arbeiten, in den meisten Fällen ab dem ersten Tag in Deutschland besteuert werden, da diese ohnehin mehr als 19 Tage pro Jahr außerhalb von Luxemburg arbeiten.
Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung ist übrigens auch die Senkung der Quellensteuersätze bei Dividenden. Die Quellensteuer für Zinserträge beträgt weiterhin Null Prozent. Bei Lizenzgebühren wird lediglich eine Quellensteuer von 5 Prozent erhoben.
Offenbar hat sich hier die Finanzmarktlobby durchgesetzt. Den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird dies aber bei ihren Steuernachzahlungen wenig nutzen.
Der OGBL bietet Informationsveranstaltungen zu dem Thema Rentenbesteuerung speziell für Deutsche Grenzgänger an:
Diese finden statt am:
Referent ist Stephan Wonnebauer. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht in Trier und Avocat à la Cour in Luxemburg.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen tritt am 1.Januar 2013 in Kraft.
Mitgeteilt vom OGBL am 24. April 2012
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