Eine OGBL-Delegation wurde kürzlich von der Innenministerin empfangen. Im Mittelpunkt der Unterredung stand die von der Regierung angekündigte Reform der Grundsteuer. Die Innenministerin schickte voraus, dass die Reform der Grundsteuer ein Element der beabsichtigten allgemeinen Steuerreform sein wird und dass die Vorbereitungsarbeiten noch nicht abgeschlossen seien.
Sie teilte ihren Standpunkt mit, dass die Grundsteuer eine kommunale Steuereinnahme bleiben soll. Dabei müsste der längst fällige neue Bewertungsrahmen für die steuerliche Erfassung des Grund- und Bodenbesitzes eine soziale Komponente für die eigene Wohnung beinhalten.
Der OGBL seinerseits bekräftigte seine Forderung, dass die Regierung dringlichst steuerliche Maßnahmen gegen die Boden- und Immobilienspekulation vornehmen muss. Wenn die Regierung dies nicht tut, ist der Kampf gegen die Preisentwicklung im Immobilienbereich und die dadurch verursachten weiteren Kaufkraftverluste zum Nachteil der Bevölkerung aussichtslos.
Aus diesem Grund müsste die Grundsteuer zusätzlich zu einer Anti-Spekulationssteuer ausgebaut werden. Der OGBL erneuerte in diesem Zusammenhang seinen Vorschlag einer Nullsteuer für die eigene Wohnung und einer progressiv sich erhöhenden Grundsteuer beim multiplen Besitz an Boden. Die höheren Steuereinnahmen für die Gemeinden sollten dem kommunalen sozialen Wohnungsbau und dem kommunalen Erwerb von Boden bzw. Wohnungen zugutekommen.
Sowohl die Innenministerin als auch der OGBL unterstrichen die Notwendigkeit einer effizienteren Besteuerung der Baulücken und der leerstehenden Wohnungen. An einer nationalen Steuermaßnahme wird man nicht vorbeikommen.
Zum Schluss der Unterredung wurde ein weiteres Treffen vereinbart, dass u.a. die kommunale Gesetzgebung und Reformvorhaben im Wohnbereich behandeln soll.
Mitgeteilt vom OGBL am 19. Dezember 2019
Ce site utilise des cookies afin que nous puissions vous fournir la meilleure expérience utilisateur possible. Les informations sur les cookies sont stockées dans votre navigateur et remplissent des fonctions telles que vous reconnaître lorsque vous revenez sur notre site Web et aider notre équipe à comprendre les sections du site que vous trouvez les plus intéressantes et utiles.
Cette option doit être activée à tout moment afin que nous puissions enregistrer vos préférences pour les réglages de cookie.
Si vous désactivez ce cookie, nous ne pourrons pas enregistrer vos préférences. Cela signifie que chaque fois que vous visitez ce site, vous devrez activer ou désactiver à nouveau les cookies.
Nous utilisons des outils de suivi tels que Google Analytics 4 (GA4) et Google Tag Manager (GTM) sur ce site. Ces outils nous aident à collecter des informations anonymes sur la manière dont vous utilisez notre site, afin de nous permettre d'améliorer constamment votre expérience.
Veuillez activer d’abord les cookies strictement nécessaires pour que nous puissions enregistrer vos préférences !