In einer gemeinsamen Unterredung mit der Regierung taten CGFP, LCGB und OGBL am vergangenen Freitag im Senninger Schloss ihren Unmut über die geplante Ausweitung des CovidCheck am Arbeitsplatz kund. Diesen prescht die Dreierkoalition derzeit im Alleingang durch, ohne sich wirklich im Vorfeld gemeinsam mit den drei national repräsentativen Gewerkschaften beraten zu haben. Die Arbeitnehmervertreter wurden allesamt kalt erwischt und vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Regierung verhält sich so, als ob noch immer eine Notstandssituation herrsche.
Gleich zu Beginn des Treffens mit den Ministern Dan Kersch, Marc Hansen und Paulette Lenert stellten die Arbeitnehmervertreter zum wiederholten Mal klar, dass sie sich keineswegs der Impfkampagne der Regierung widersetzen und eine Impfung auf freiwilliger Basis befürworten. Die Zielvorgabe darf jedoch nicht darin bestehen, nicht geimpften Menschen das Leben zur Hölle zu machen, um somit auf Gedeih und Verderb die Impfquote zu erhöhen.
Regierung wäscht ihre Hände in Unschuld
Mit ihrer kontraproduktiven Vorgehensweise verstrickt sich die Regierung zunehmend in Widersprüche. Zu Beginn der Pandemie sprach sie sich ausdrücklich gegen eine Impfpflicht aus. Inzwischen wird jedoch gezielt Druck auf jene Bürger ausgeübt, die aus welchen Gründen auch immer nicht von dem schützenden Vakzin Gebrauch gemacht haben. Letztendlich wird somit die Impfpflicht quasi durch die Hintertür eingeführt.
Statt schonungslos jene Fehler zu analysieren, die während der schleppenden Impfkampagne begangen wurden und dementsprechend nachzubessern, wälzt die Regierung lieber die Verantwortung auf die Verwaltungs- und Unternehmenschefs ab.
Personelle Engpässe in systemrelevanten Bereichen Das Vorhaben der Regierung sorgt für ein wachsendes Unverständnis in der Berufswelt und könnte bald den sozialen Frieden gefährden. Bei den drei Gewerkschaften ist der Andrang von verzweifelten Beschäftigten, die um ihren Arbeitsplatz bangen, so groß wie noch nie zuvor.
Die Dreierkoalition läuft Gefahr, ihren Verpflichtungen bald nicht mehr nachzukommen: Aufgrund der vielen Beschäftigten, denen der Zugang zum Arbeitsplatz künftig verwehrt bleiben könnte, sind personelle Engpässe in systemrelevanten Bereichen der Gesellschaft nicht auszuschließen.
Noch immer wirft der CovidCheck, den die Arbeitgeber und Verwaltungschefs ab dem 1. November nach eigenem Ermessen einführen können, viele Fragen auf. Welche Folgen blühen einem Beschäftigten, der sich nicht impfen lassen will und außerdem nicht in der Lage ist, die kostspieligen Tests aus eigener Tasche zu bezahlen? Werden solche Fälle als eine Arbeitsverweigerung angesehen, die harte Sanktionen und gegebenenfalls eine Entlassung nach sich ziehen? Warum weigert sich die Regierung für CovidCheck-Gegner alternative Lösungen ins Auge zu fassen (social distancing, Maskentragen…)? Auf all diese Fragen blieben die zuständigen Minister am vergangenen Freitag eine Antwort schuldig.
„Gelebte Solidarität“ auf dem Prüfstand
CGFP, LCGB und OGBL sind der festen Ansicht, dass niemand in einem Rechtsstaat aufgrund seiner persönlichen Überzeugung wie ein Bürger zweiter Klasse behandelt werden darf. Die Regierung rühmt sich damit, dass Luxemburg neulich in den UN-Menschenrechtsrat aufgenommen wurde. Es wäre bedauernswert, diese ehrenhafte Premiere sofort mit einem Fehlstart einzuläuten.
Anlässlich seiner Rede zur Lage der Nation brüstete sich der Staatsminister damit, seine Regierung habe während der Corona-Krise niemanden im Stich gelassen und „gelebte Solidarität“ bewiesen. Einige Tage zuvor schreckte Blau-Rot-Grün jedoch nicht davor zurück, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Existenzgrundlage Tausender Menschen aufs Spiel zu setzen droht.
Während Besserverdiener die in Zukunft erforderlichen zertifizierten und überteuerten Tests problemlos aus der eigenen Tasche bezahlen können, kann dies zu einer erheblichen finanziellen Last für viele Beschäftigte werden. Diese untragbare Diskriminierung wird neue gesellschaftliche Probleme schaffen. Die Aufhebung der kostenlosen Schnelltests muss deshalb sofort rückgängig gemacht werden. Die Kosten jener Maßnahmen, die die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten, müssen laut Arbeitsgesetz nicht vom Arbeitnehmer getragen werden. Dementsprechend müssen die Kosten für Tests vom Arbeitgeber übernommen werden, sollte dieser das 3G-System als Schutzmaßnahme einführen.
Bei dem überstürzten Vorhaben bleiben zudem wesentliche Punkte ungeklärt. Insbesondere in Verwaltungen oder Betrieben, die eine hohe Anzahl von Mitarbeitern beschäftigen, ist nahezu nichts über den praktischen Ablauf der Kontrollen bekannt. Reichlich Klärungsbedarf gibt es in Bezug auf die Personalvertretungen.
Im Falle von mehr als 150 Beschäftigten müssen die Personaldelegationen der CovidCheck-Methode zustimmen. Das ungleiche Verhältnis zwischen Direktion und Personalvertretung führt jedoch dazu, dass die Arbeitnehmervertreter eindeutig im Nachteil sind. Auch in kleinund mittelgroßen Unternehmen muss den Personalvertretern ein stärkeres Mitspracherecht gewährt werden. Angesichts des hohen tagtäglichen Aufwandes dürfte es niemanden wundern, dass der CovidCheck vor allem in manchen Großunternehmen auf wenig Gegenliebe stößt.
Rechtsunsicherheit mit unvorhersehbaren Folgen Mit der Einführung des 3G-Konzeptes am Arbeitsplatz bewegt sich die Dreierkoalition sowohl juristisch als auch datenschutzmäßig auf sehr dünnem Eis. Der unausgereifte Gesetzentwurf wurde übereilig ausgearbeitet, ohne zuvor einen klar definierten Rechtsrahmen geschaffen zu haben. Es bleibt zu befürchten, dass vielerorts das bereits kriselnde Betriebsklima durch eine Prozesslawine zusätzlich angeheizt wird.
Der entsprechende Text enthält auch keine Angaben über mögliche Sanktionen. Somit werden Missbräuchen Tür und Tor geöffnet. Die politischen Entscheidungsträger verweisen lediglich auf das öffentliche Statut bzw. auf das Arbeitsrecht. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass der Verwaltungschef bzw. Arbeitgeber von Fall zu Fall entscheiden wird, welche Folgen eine CovidCheck-Verweigerung hat. Auf diese Weise werden willkürliche Sanktionen des Arbeitgebers gegenüber unbeliebten Arbeitnehmern gefördert wie nie zuvor.
Juristische Schritte nicht ausgeschlossen
Die drei national repräsentativen Gewerkschaften fordern aus all diesen Gründen die Abgeordneten aller Parteien auf, bei der morgigen Abstimmung in einem separaten Votum den Artikel des Gesetzentwurfs zum Covid-Check am Arbeitsplatz abzulehnen.
Sollte der Gesetzentwurf unverändert angenommen werden und die Dreierkoalition bis zum 31. Oktober keinerlei Kompromissbereitschaft zeigen, werden CGFP, LCGB und OGBL weitere gewerkschaftliche und juristische Schritte einleiten.
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