Ab dem 1. Juli 2011 sollen in Deutschland auch für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Das sehen zwei vor einem Jahr in Kraft getretene neue EU-Verordnungen (2004/883/EG und 987/2010/EU) über die soziale Sicherheit vor, die in allen EU-Staaten gelten.
Nach bisherigem Recht unterlagen pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung allein mit ihren ausländischen Versorgungsbezügen im Sinne von § 229 SGB V der Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner, nicht aber mit ihren ausländischen Renten im Sinne von §228 SGB V. Bei pflichtversicherten Rentenbeziehern, die sowohl eine deutsche als auch eine ausländische Rente beziehen, wurde deshalb bislang lediglich die deutsche Rente zur Berechnung der Beiträge zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen.
Die Umsetzung der o.g. EU-Richtlinien erfolgt in Deutschland im Rahmen des sogenannten “Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ (Drucksache 846/10), welches zur Zeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Im Kern sollen zu den in § 228 SGB V festgelegten beitragspflichtigen Renten nun auch Renten von ausländischen Versicherungsträgern gezählt werden. Die neue Regelung gilt analog auch für Leistungen aus der Pflegeversicherung eines ausländischen Trägers.
Passiert das Gesetz also in seiner derzeitigen Form den Bundestag, was nach den uns vorliegenden Informationen als wahrscheinlich anzusehen ist, werden ab Mitte des Jahres 2011 für alle luxemburgischen Renten der Grenzgänger in Deutschland Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung fällig. Dies geschieht zusätzlich zu der bereits in Kraft getretenen nachgelagerten Besteuerung der Renten im Wohnsitzland.
Faktisch bedeutet diese Regelung für Grenzgänger eine Kürzung ihrer luxemburgischen Rente von zurzeit knapp 10 Prozent, wenn man den derzeitigen deutschen Arbeitnehmeranteil für die Kranken- und Pflegeversicherung zu Grunde legt.
Diese Vorgehensweise ist ein weiteres trauriges Beispiel dafür, wie die Umsetzung von Europäischen Richtlinien von den politisch Verantwortlichen dazu genutzt wird, Einschnitte beim Rentenniveau vorzunehmen. Durch die Hintertür wird hier die Axt angelegt an die soziale Absicherung der Rentnerinnen und Rentner, diese verkappte Rentenkürzung ist Betrug an deren Lebensleistung.
Schrittweise Durchsetzung eines niedrigen Niveaus der sozialen Sicherheit
Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland, die lange in Luxemburg gearbeitet haben und demnach meist nur einen kleinen Teil ihrer Rente aus Deutschland bekommen, sind hiervon besonders betroffen. Sie werden durch die neue Regelung einfach in die deutsche Sozialversicherung „überführt“ und sie haben keine Wahlmöglichkeit, in dem luxemburger System, in dem sie oft jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben, zu bleiben.
Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine Reihe von politischen Entscheidungen in der Familien- und Steuerpolitik diesseits und jenseits der Grenze. Die Tendenz ist klar erkennbar: Es geht hier um das Schleifen des sozialen Besitzstandes und um die schrittweise Durchsetzung eines niedrigeren Niveaus der sozialen Sicherheit und der Renten in Europa.
Der OGBL wird das Vorgehen Deutschlands in dieser Angelegenheit genau verfolgen. Wir wehren uns gegen Sozialabbau und die Angriffe auf das Rentenniveau. Wir kämpfen für ein Europa mit hohen Standards der sozialen Sicherheit und guten, sicheren Renten für alle Bürgerinnen und Bürger.
Mitgeteilt vom OGBL am 15. Februar 2011
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