Widersprüchliche Resultate
Nach monatelangem Warten wurden die OGBL-Syndikate „Öffentliche Dienste“, „Gesundheit und Sozialwesen“ und „Erziehung und Wissenschaft“ am vergangenen Freitag von Minister Biltgen über die mit der CGFP getroffene Einigung zu einem Gehälterabkommen und zu der viel diskutierten statutarischen und Gehälterreform im öffentlichen Dienst informiert. Die zwei separaten Abkommen sind eng miteinander verbunden, zeigen jedoch zum Teil widersprüchliche Resultate auf.
Adäquates Gehälterabkommen
Die OGBL-Syndikate begrüßen zum einen das Resultat zum Gehälterabkommen, welches eine lineare Gehaltserhöhung vorsieht. Dies entspricht der positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.
Zum anderen überrascht es jedoch, dass die für 2012 von der Regierung in Aussicht gestellte Abschaffung der Krisensteuer nun im Gehälterabkommen auftaucht. Hier werden Gehälterverhandlungen im öffentlchen Dienst und nationale Steuerpolitik miteinander vermischt. Der OGBL macht seit Beginn dieses Jahres darauf aufmerksam, dass diese Steuer überflüssig ist und abgeschafft werden muss.
Reform: Vieles bleibt unklar!
Das positive Gehälterabkommen wird jedoch vom zweiten Abkommen zur grundlegenden statutarischen und Gehälterreform im öffentlichen Dienst überschattet.
Erstens ist zu bemerken, dass das vorliegende Textdokument äußerst dürftig ist und sehr viele Fragen offen lässt. So ist zum Beispiel ein wesentlicher Eckwert der Reform die Umstrukturierung der bestehenden Laufbahnen. Details hierzu gibt es bisher keine. Dies wiederum macht eine eingehende Analyse sowie eine diesbezügliche Stellungnahme unmöglich.
Die OGBL-Syndikate „Öffentliche Dienste“, „Gesundheit und Sozialwesen“ und „Erziehung und Wissenschaft“ fordern den zuständigen Minister auf, diese grundlegenden Informationen mitzuteilen und die langjährigen Forderungen der drei OGBL-Syndikate in dem neuen Laufbahnmodell zu berücksichtigen.
Rückschrittliche Gehälterreform
Andere Aspekte der Reform sind wesentlich eindeutiger, aber leider auch vollkommen unannehmbar, da sie Sozial- und Gehälterabbau bedeuten.Ein wesentlicher wenn auch versteckter Abbau ist z.B. das Abbremsen der jeweiligen Lohnstufen. So wird die bislang jährlich ausbezahlte „Annale“ fortan nur alle zwei Jahre ausbezahlt, in Form einer „Biennale“.
Weiter wird sich zurzeit von Regierung und CGFP auf die Schultern geklopft, da es nicht zu der viel diskutierten Kürzung der Anfangsgehälter gekommen sei. Da ist es jedoch überraschend, dass das Anfangsgehalt übergreifend in allen Lohnkategorien auf die Lohnstufe 3 harmonisiert werden soll, was durchaus für viele Staatsbeamte eine niedrigere Einstufung bedeutet als es bisher der Fall war.
Zudem kommen noch die Verlängerung des Praktikums (Stage) von 2 auf 3 Jahre und die Kürzung der Gehälter während der ersten 2 Jahre um 20% und während des 3. Jahres um immerhin 10% hinzu. Wenn man bedenkt, dass jeder neue Staatsbeamte seinen Dienst als Praktikant antritt, kann man also sehr wohl von einer Kürzung der Anfangsgehälter sprechen. So muss der zukünftige Praktikant im öffentlichen Dienst also ein Jahr länger in einer unsicheren Situation ausharren, in der er als billigere Arbeitskraft fungieren darf.
Allgemein bedauern die OGBL-Syndikate eine Reihe von Verschlechterungen, die überwiegend junge Leute treffen werden. Unterm Strich erschwert die Reform den Eintritt in den öffentlichen Dienst, da in Zukunft das Bestehen von zwei Aufnahmeexamen erforderlich ist, anstatt wie bisher nur einem einzigen. Das Heraustreten aus dem öffentlichen Dienst wird jedoch vereinfacht durch eine Lockerung des Kündigungsschutzes.
Des Weiteren soll, nach den, laut Pressemitteilungen der CGFP, zähen Verhandlungen, die Einführung eines Bewertungssystems jetzt doch vollzogen werden. Die individuelle Bewertung, ausgeführt vom direkten Vorgesetzten, wird nach 12 Jahren Staatsdienst in allen Laufbahnen jeden Beamten treffen. Neben der Tatsache, dass Bewertungssysteme nie objektiv sind, tragen sie keineswegs zu einer Verbesserung der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bei und fördern zudem die Ellenbogengesellschaft.
Für die OGBL-Syndikate „Öffentliche Dienste“, „Gesundheit und Sozialwesen“ und „Erziehung und Wissenschaft“ ist es inakzeptabel, dass patronatsfreundliche Bewertungssysteme aus der Privatwirtschaft, die bisher keine Früchte getragen haben (ganz im Gegenteil!), im öffentlichen Dienstleistungsbereich eingeführt werden sollen, um auch hier die Beschäftigten einem verstärkten Lohn- und Leistungsdruck auszusetzen!
Die OGBL-Syndikate unterstreichen abschließend, dass diese Reform nicht alleine Staatsbeamte- und angestellte betrifft, sondern sich auf den gesamten nicht-kommerziellen öffentlichen Dienstleistungssektor auswirken wird. Besonders im Bereich des Gemeinde-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialwesens werden die negativen Impakte nicht ausbleiben und deswegen wiederholen die betroffenen Syndikate des OGBL ihre ursprüngliche Forderung mit in die Verhandlungen einbezogen zu werden.
Mitgeteilt von den Syndikaten „Öffentliche Dienste“, „Gesundheit und Sozialwesen“ und „Erziehung und Wissenschaft“ des OGBL am 20. Juli 2011
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