Sozialplan für 69 Mitarbeiter unterschrieben

rtl_vignetteEnde August 2019 hatte der Verwaltungsrat der RTL-Gruppe angekündigt die Konzernzentrale (RTL Group s.a.) in Luxemburg von 112 Arbeitsplätzen auf deren 18 zu reduzieren. Der Abbau von 94 Arbeitsplätzen wurde mit Restrukturierungsmaßnahmen und Kosteneinsparungen begründet; dies in einem multinationalen Konzern, der für das erste Halbjahr 2019 einen Rekordgewinn von 443 Millionen Euro verkündet hatte.

12 Verhandlungsrunden führten schlussendlich zu einem positiven Resultat

Die Personalvertreter versuchten, zusammen mit dem Zentralsekretär des OGBL-Syndikats Medien, Druck und Kultur – FLTL, während 12, zum Teil schwierigen, Verhandlungsrunden die Anzahl der Entlassungen zu reduzieren und Begleitmaßnahmen sowie finanzielle Entschädigungen auszuhandeln.

Auch wenn das Verhandlungsresultat eines Sozialplans, in Anbetracht der schwierigen Situation der Betroffenen, nie als ein großer Erfolg angesehen werden kann, so konnten die Personalvertreter zusammen mit ihrem Syndikat unter anderem folgende positive Punkte aushandeln:

  • Reduzierung der Entlassungen von 94 auf 69 Mitarbeiter
  • Neben den gesetzlichen Entschädigungen im Falle von Entlassungen:
    • Pauschalbetrag zusätzlich zu allen Entschädigungen
    • Finanzielle Entschädigung für jedes Jahr an Betriebszugehörigkeit
    • Zusätzliche finanzielle Entschädigung abhängig vom Alter
  • Freistellung während der Kündigungsfrist
  • Zusätzliche finanzielle Entschädigungen für Mitarbeiter mit Kindern und für Alleinerziehende
  • Persönliches Budget für jeden Betroffenen für Training und Outplacement
  • Hilfsfond für Härtefälle, die schwer in die Arbeitswelt einzugliedern sind

Am 26. November 2019 fand eine Informationsversammlung für die Arbeitnehmer von RTL Group s.a. statt. Die Personalvertreter und das OGBL-Syndikat Medien, Druck und Kultur – FLTL stehen aber auch weiterhin allen vom Sozialplan Betroffenen zur Verfügung um ihre Fragen zu beantworten und sie gegebenenfalls zu beraten.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL
am 26. November 2019

RTL GROUP S.A.: Verhandlungen des Sozialplans gescheitert

Nach acht Verhandlungsrunden zwischen der Personaldelegation und dem OGBL einerseits und dem Management von RTL Group S.A. andererseits, hat die Arbeitgeberseite den Verhandlungstisch, vor Ablauf der gesetzlichen Frist verlassen und somit die Verhandlungen als gescheitert erklärt.

Die Vertreter des Personals forderten unter anderem Entschädigungen, die dem Rekordgewinn des ersten Halbjahres 2019, von immerhin 443 Millionen Euro, Rechnung tragen müssten. Entgegen der öffentlichen Behauptung, des CEO von RTL Group S.A., Thomas Rabe, sich großzügig gegenüber den entlassenen Mitarbeitern zu zeigen, lehnte das Management während den Verhandlungen jede Großzügigkeit ab und berief sich auf „marktübliche Praktiken“.

Fast schon höhnisch mutet dabei die im September 2019 gestartete Digitalisierungskampagne des Bertelsmann-Konzerns, Hauptaktionär der RTL Group S.A., an: Das Unternehmen wirbt dafür, die Digitalisierung als Chance wahrzunehmen, vergibt sogar kostenlose Stipendien, beginnt aber gleichzeitig damit, hoch qualifizierte Mitarbeiter im Rahmen der Digitalisierung des Unternehmens in die vom Staat zu finanzierende Arbeitslosigkeit zu entlassen.

Wird das Abkommen zwischen dem Luxemburger Staat, RTL Group S.A., CLT-UFA S.A. und Bertelsmann eingehalten?

In einem geheimen Abkommen, welches am 31. März 2017 unterzeichnet wurde, wird unter anderem die Verankerung der Konzernzentrale der RTL Gruppe in Luxemburg geregelt. Die Entscheidungsabteilungen befinden sich innerhalb der RTL Group S.A., bei der jetzt 94 Mitarbeiter (84%) von 112 abgebaut werden sollen. Somit bleibt nur noch eine leere Hülle als Konzernzentrale in Luxemburg: verschiedene Abteilungen werden mit nur einem Mitarbeiter besetzt sein, andere werden ganz aus Luxemburg verschwinden. Entspricht dies dem unterzeichneten Abkommen? Warum unterliegt dieses Abkommen der Geheimhaltung und ist nicht mal den Abgeordneten zugänglich?

Der OGBL hat in einem offiziellen Schreiben die Luxemburger Regierung und die anderen unterzeichnenden Parteien dazu aufgefordert, die unter Verschluss gehaltenen Klauseln des eben erwähnten Abkommens sofort öffentlich zu machen. Der geplante Entlassungsprozess muss sofort gestoppt werden, insofern dieser nicht vertragskonform ist.

Die Schlichtungsprozedur wird eingeleitet

Auch wenn die Vertragskonformität noch zu überprüfen bleibt, müssen gemäß dem luxemburgischen Arbeitsgesetz die Vertreter des Personals und das Management in den kommenden Tagen das Nationale Schlichtungsamt mit dem Streitfall befassen. Der OGBL wird keinen „schlechten“ Sozialplan unterzeichnen und fordert, dass das Management der RTL Group S.A., und insbesondere der Bertelsmann-Konzern, die mehrmals angekündigte Großzügigkeit endlich in Taten umsetzt.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL
am 30. Oktober 2019

(Magazine) Secteur des médias… droit du travail parfois inconnu?

Celui qui croit qu’au Luxembourg toutes les relations de travail sont réglées par le droit du travail se trompe. Nous rencontrons régulièrement des conditions de travail et de rémunération arbitraires, et cela en partie également dans des domaines financés directement ou indirectement par des fonds publics.

«Freelance» dans le secteur des médias – de faux indépendants

Dans le secteur des médias, on a souvent recours à de soi-disant «Freelance». Ceci est justifiable, lorsque, pour de courtes périodes d’activité intense, des goulots d’étranglement se forment.

Auprès de certaines sociétés de médias il est cependant devenu une habitude, que les «Freelance» sont programmés pour les travaux du quotidien. En clair: certains journaux, certains radio- et télédiffuseurs ne pourraient plus accomplir leurs tâches quotidiennes sans ces collaborateurs. La raison en est simple: ces collaborateurs sont bon-marché.

Des conditions de travail précaires

Les sociétés de médias engagent ces «Freelance» à tort comme indépendants et de cette façon leurs conditions de travail ne sont pas soumises aux dispositions du droit du travail relatif au contrat de travail. Ceci signifie par exemple qu’ils ne tombent ni sous les dispositions légales de régulation du temps de travail (temps de travail journalier et hebdomadaire, temps de repos, régulation concernant les heures supplémentaires etc.), qu’ils n’ont pas droit au congé, et qu’ils ne sont pas inscrits auprès des assurances sociales (Caisse de santé et de pension).

Une vérification juridique de l’OGBL montre cependant, que la plupart des concernés se trouvent dans une relation de travail, par laquelle ils se compromettent, par rapport à une société à laquelle ils se soumettent, de lui mettre à disposition, en contrepartie d’une rémunération, leur travail. Ainsi devraient-ils entrer dans les dispositions légales de contrats de travail.

La soumission à la société consiste p.ex. dans:

  • le fait d’établir des plans de travail selon lesquels les «Freelance» doivent être présents dans la société, et ce sous l’ordre hiérarchique d’un supérieur;
  • le fait que les «Freelance» doivent faire une demande pour leurs jours de congé (non-payés) auprès de l’employeur;
  • le fait qu’il est attendu de la part des «Freelance» qu’ils ne se lient qu’à un seul employeur et qu’ils n’acceptent pas de commande de la part d’autres sociétés de médias.

Des conditions de revenus précaires

La rémunération pour le travail effectué laisse fortement à désirer. Voici un exemple pour les émissions radio:
Le travail est rémunéré selon le type de prestation (p.ex. émissions d’informations, émissions de culture, émissions de style de vie, reportages…), sans prendre en considération les heures de travail réellement prestées (pas de salaire horaire). Le «tarif de prestation» inclut le travail effectué par exemple pour les recherches, les interviews, etc. et également leur préparation rédactionnelle et technique, ainsi que la présentation de cette contribution à l’antenne.
Comme les tarifs bruts ne sont guère transparents et sont pour la plupart du temps soumis à un haut «niveau de secret», nous ne pouvons ici que présenter quelques exemples approximatifs:

  • Une contribution enregistrée pour la rédaction informations, travail rédactionnel et technique inclus: +/- 65€
  • La préparation et présentation d’une émission régulièrement prévue: +/- 150€
  • Des reportages ou des dossiers qui requièrent de nombreuses recherches et beaucoup de travail rédactionnel et ainsi un volume de travail de plusieurs jours: +/- 180 à 240€.
  • Un «Freelance» a calculé de cette façon son revenu horaire et est arrivé à 7€ brut.
  • Les déplacements professionnels en voiture ou les appels téléphoniques ne sont pas remboursés.

En moyenne, le salaire brut mensuel d’un de ces «Freelance», selon le nombre d’émissions de différents types s’élève à +/- 2000€. Si on retire de ce montant, les frais d’assurances sociales et les impôts, il ne reste souvent qu’un revenu net de 1000€ (sans congé payé, sans droit à la majoration pour heures supplémentaires, etc.) Un jeune «Freelance» dit: «Si je n’habitais pas chez mes parents, je ne pourrais pas vivre avec ce revenu».

Respecter les dispositions légales

L’OGBL a aidé certains «Freelance» et a pu faire en sorte que des contrats de travail réglementés par la loi, qui protègent les salariés par rapport à des conditions de travail arbitraires et précaires, ont été signés.
Cependant toutes les situations sont loin d’être réglées, et pour cette raison le syndicat Imprimeries, Médias et Culture – FLTL de l’OGBL continuera à s’engager pour ces faux indépendants en paroles et en action.

Publié en octobre 2019

RTL Group s.a. : Nach einem Rekordumsatz für das erste Halbjahr 2019 beschließt der Verwaltungsrat 94 Arbeitsplätze in Luxemburg abzubauen

Was Ende August 2019 angekündigt wurde, hat der Verwaltungsrat der RTL-Gruppe in seiner Sitzung vom letzten Mittwoch beschlossen: die Konzernzentrale (RTL Group s.a.) in Luxemburg wird von 112 Arbeitsplätzen auf deren 18 reduziert. Somit werden 94 Arbeitsplätze der Konzernführung auf Kirchberg abgebaut, also ganze 84%! Grund: angekündigte Restrukturierungsmaßnahmen sollen zu Kosteneinsparungen beitragen… und das bei einem Rekordgewinn von mehr als 400 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2019.

Verstoß gegen bestehende Abkommen zwischen Regierung und der RTL-Gruppe?

In einem Abkommen, das am 31. März 2017 zwischen der luxemburgischen Regierung einerseits und RTL Group, CLT-UFA und Bertelsmann andererseits unterzeichnet wurde, wird unter anderem die Verankerung der Konzernzentrale in Luxemburg geregelt. Der Teil des Dokuments betreffend diese Verankerung wurde von den unterzeichnenden Parteien als geheim eingestuft und die Inhalte sind nicht einmal den Abgeordneten als Kontrollorgan zugänglich. Es ist aber bekannt, dass die Regierung Regeln festgelegt hat, die absichern, dass der Konzern seine Führungsstruktur nicht ins Ausland verlagert. Minister Bettel antwortete am 2. Oktober 2019 auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Mosar: „In diesem Abkommen ist als Bedingung unter anderem festgehalten, dass der Standort Luxemburg als Konzernzentrale erhalten bleibt.“ Es handelt sich hierbei also um eine der vertraglichen Verpflichtungen der RTL-Gruppe, damit der Luxemburger Staat bis 2023 jährlich bis zu 10 Millionen Euro an öffentlichen Geldern für das luxemburgische Fernsehprogramm von RTL zur Verfügung stellt.

Die Personaldelegation und die Gewerkschaften OGBL und LCGB fragen sich zu Recht, ob der Standort Luxemburg als Konzernzentrale noch abgesichert ist, wenn nur noch 18 von heute 112 Mitarbeitern bei RTL Group s.a. verbleiben sollten. Dies könnte bedeuten, dass verschiedene Abteilungen unbesetzt wären oder aus nur noch einem Mitarbeiter bestehen würden. Hat die Regierung 2017 ein Abkommen unterzeichnet in welchem auch eine leere Hülle (Briefkastenfirma) als Konzernzentrale in Luxemburg möglich wäre?

In Anbetracht der Einbindung des Luxemburger Staats und der finanziellen Bedeutung für die Steuerzahler, sowie in Anbetracht der äußerst hohen Zahl an betroffenen RTL-Mitarbeitern, fordern die Personaldelegierten und die Gewerkschaften die Parteien des Abkommens auf, umgehend die Geheimhaltung des Dokuments aufzuheben. Dies wird erlauben zu überprüfen, ob die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen und die 94 Entlassungen einen Verstoß gegen die vertraglichen Bestimmungen darstellen.

Sozialdialog – nein danke!

Nach mehreren Treffen mit der Konzernleitung, in welchen die Personaldelegierten eine ganze Reihe von Fragen aufwarfen, auf die sie zum Teil nur unvollständige oder unbefriedigende Antworten erhielten, verfassten sie eine schriftliche Stellungnahme, die unter anderem festhält, dass

  • das Management nicht genug unternimmt um Arbeitsplätze zu erhalten und sich fast ausschließlich auf einen Sozialplan konzentriert;
  • das Management, vor der Entscheidung einen Sozialplan zu verhandeln, kurzfristig alle Möglichkeiten ausschöpfen soll um Arbeitsplätze zu erhalten;
  • die Gefahr besteht, dass notwendige Schlüsselfunktionen nicht mehr abgesichert sind, insbesondere, da das Management weder einen strukturierten Plan noch ein Organigramm oder eine Beschreibung verschiedener Funktionen vorlegen kann.

Die Personaldelegation und die Gewerkschaften sind der Meinung, dass der Beratungsprozess für den Verwaltungsrat und das Management eine reine Formsache war und die Entscheidung für eine Restrukturierung schon vorher feststand. Versteht RTL Group s.a. diese Vorgehensweise als Sozialdialog?
Deshalb fordern sie den Verwaltungsrat und das Management auf, ihnen gemäß Luxemburger Arbeitsgesetz eine schriftliche Begründung zukommen zu lassen, in welcher mitgeteilt wird, welches die ganz konkreten Gründe waren, die dazu führten, dass die kritische Stellungnahme der Personaldelegation verworfen wurde.

Es kündigen sich schwierige Verhandlungen für einen Sozialplan an.

Über ihren Rechtsanwalt teilte die RTL Group s.a. der Personaldelegation und den Gewerkschaften OGBL und LCGB mit, dass die Verhandlungen für einen Sozialplan betreffend 94 Entlassungen in der Woche vom 14. Oktober 2019 beginnen sollen.

Auf Grund eines falschen Verständnisses von „Sozialdialog“ durch das Management stellen sich die Personaldelegierten und die Gewerkschaften auf schwierige und komplizierte Verhandlungen ein.

Die Personaldelegation, der OGBL und der LCGB fordern:

  • dass das Abkommen zwischen der luxemburgischen Regierung einerseits und RTL Group, CLT-UFA und Bertelsmann andererseits, integral veröffentlicht und überprüft wird und die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen sofort gestoppt werden falls sie nicht vertragskonform sind.
  • dass im Falle eines Sozialplans:
    • alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen um Entlassungen zu verhindern und den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsplätze in Luxemburg, z.B. in den Tochtergesellschaften, anzubieten;
    • für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Arbeitsplatz in Köln „angeboten“ bekommen und diesen zum Beispiel aus privaten oder familiären Gründen nicht annehmen können, Arbeitsplätze in Luxemburg erhalten bleiben müssen;
    • sollte es, aus nachvollziehbaren Gründen, unmöglich sein, einige Arbeitsplätze zu erhalten, alle möglichen gesetzlichen und außerordentlichen Maßnahmen umgesetzt werden um den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Verbleib im oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL
am 7. Oktober 2019

RTL Group S.A., die Konzernführung von RTL, verabschiedet sich größtenteils aus Luxemburg

RTL GroupWas dem Personal und den Personaldelegierten am Dienstagnachmittag in einem Staffmeeting angekündigt wurde, bestätigte sich dann auch im Laufe des Abends durch eine Mitteilung auf der RTL-Intranet- und Internetseite: RTL Group s.a. möchte massiv Arbeitsplätze in Luxemburg abbauen.

Obwohl der offizielle Sitz des Konzerns weiterhin in Luxemburg bleibt, sollen hier von den rund 100 Arbeitsplätzen deren 50 abgebaut werden und weitere 35 nach Köln verlagert werden, was einen Abbau von 85% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RTL Group s.a. in Luxemburg bedeutet. Im Moment scheinen die rund 500 Arbeitsplätze der luxemburgischen Tochtergesellschaften (z.B. CLT-UFA, zuständig für die luxemburgischen Radio- und Fernsehprogramme und BCE, zuständig für technische und informatische Dienstleistungen) nicht von den Restrukturationsmaßnahmen betroffen zu sein. Allerdings sind noch nicht alle Analysen betreffend eventuelle weitere Maßnahmen abgeschlossen.

Ein Sozialplan ist unumgänglich
Nach luxemburgischem Arbeitsrecht muss die Konzernleitung die Prozedur zum Verhandeln eines Sozialplans in die Wege leiten. Als Vertreter des Personals werden hier neben der Personaldelegation der RTL Group s.a., auch die beiden Gewerkschaften OGBL und LCGB, als unterzeichnende Parteien des bestehenden Kollektivvertrags, an den Verhandlungen teilnehmen.

Der OGBL fordert, dass während diesen Verhandlungen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen um Entlassungen zu verhindern und den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsplätze in Luxemburg, z.B. in den Tochtergesellschaften, anzubieten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Arbeitsplatz in Köln „angeboten“ bekommen und diesen zum Beispiel aus privaten oder familiären Gründen nicht annehmen können, müssen Arbeitsplätze in Luxemburg erhalten bleiben. Sollte es trotzdem, aus verständlichen Gründen, unmöglich sein, einige Arbeitsplätze zu erhalten, so müssen alle möglichen gesetzlichen und außerordentlichen Maßnahmen umgesetzt werden um den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Verbleib im oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.

Was bringt die Zukunft?
Viele der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen sich ernstlich Sorgen um ihre berufliche Zukunft. Aber auch das Personal der anderen luxemburgischen Tochtergesellschaften stellt sich viele Fragen: Was plant die Konzernleitung für die Zukunft? Es ist äußerst bedenklich wenn der Konzern, das erste Halbjahr 2019 mit einem Rekordumsatz abschließt und gleichzeitig eine große Anzahl von Entlassungen ankündigt und somit einen Sozialplan verhandeln muss. Welche Umstrukturierungen werden in den nächsten Monaten und Jahren geplant und umgesetzt werden, mit dem Ziel die Unkosten zu senken und die Gewinne somit abzusichern und wenn möglich zu vergrößern?

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL
am 28. August 2019

Signature d’un plan social: 10 salariés vont perdre leur emploi

Afin de pérenniser ses activités, la société Editpress Luxembourg s.a. a décidé de fermer Le Jeudi et de procéder à une mesure de restructuration concernant ses effectifs.

Les représentants du personnel de l’entreprise, assistés par le secrétaire central du syndicat Imprimeries, Médias et Culture – FLTL de l’OGBL, ont essayé au cours de cinq réunions de réduire le nombre de salariés concernés et de négocier des mesures d’accompagnement et des compensations financières.

Bien que le résultat de la négociation d’un plan social ne puisse jamais être considéré comme un succès compte tenu de la situation précaire du personnel licencié, les représentants du personnel et leur syndicat ont néanmoins réussi à obtenir, entre autres, les points suivants:

  • réduction du nombre de salariés concernés de 15 à 10
  • versement d’indemnités extra-légales
  • admission du personnel d’Editpress Luxembourg s.a. à la préretraite-ajustement
  • priorité de réembauchage, exemption fiscale et aide au réemploi

En date du 8 juillet 2019, le syndicat Imprimeries, Médias et Culture – FLTL de l’OGBL a organisé une réunion d’information pour les salariés relevant du plan social afin de leur donner des explications quant aux différentes mesures.

Communiqué par le syndicat Imprimeries, Médias et Culture – FLTL de l’OGBL
le 11 juillet 2019