Wann kommt endlich die Harmonisierung der unteren Karrieren im Öffentlichen Dienst?

Bereits im vorletzten Gehälterabkommens des Öffentlichen Diensts, das am 4. März 2021 (!!) unterzeichnet wurde, war vorgesehen, dass „bis zum 1. Juli 2022“ (!!!) die C- und D-Karrieren der Staatsbeamten harmonisiert werden sollten, und alle bestehenden Inkohärenzen abgeschafft werden sollten. Es sollte eine „gerechtere und transparentere Struktur“ („une structure plus transparente et équitable“) geschaffen werden, indem die aktuellen Grade C1, C2, D1, D2 und D3 durch lediglich zwei Grade, C1 und C2, ersetzt werden. Unterschied zwischen beiden Graden solle bloß sein, ob der Beamte fünf Jahre Sekundarunterricht abgeschlossen habe oder nicht.

Auch die Karriere des „aide-soignant“ im Öffentlichen Dienst sollte mit dieser Reform klar definiert werden.

Für den OGBL, der bekanntlich bei den Verhandlungen des Gehälterabkommens ausgeschlossen ist, war dieser Punkt des Abkommens ein Schritt in die richtige Richtung. Der OGBL spricht sich in der Tat seit langem für eine kohärente Gehältertabelle aus, die auf der Anerkennung der erreichten Diplome basiert. So zum Beispiel muss jeder Beamte mit Sekundarschulabschluss (Première) sich in der Karriere B1 wiederfinden, wie auch jeder Beamte, der Studien über den Sekundarschulabschluss hinaus absolviert hat, sich mindestens in der Karriere A2 wiederfinden muss. Die vorgeschlagene Lösung mit nur 2 Ebenen bei der C-Karriere, die abhängig sind vom erreichten Schulabschluss, gehen in diese Richtung.

Wie so oft allerdings entsprach die am 4. Juli 2022 eingebrachte Gesetzesvorlage nicht vollständig der Grundsatzerklärung, die im Gehälterabkommen festgelegt war. So wurde bereits im „Exposé des motifs“ betont, dass das neue Gesetz für einzelne Agenten der C1- und C2-Laufbahnen schlechtere Karriere-Entwicklungen beinhalten würde. Die Harmonisierung beinhaltete ebenfalls eine Absenkung des Einstiegsgehalts für zukünftige Beamte der Karriere C2 bei Armee, Polizei und Polizeiinspektion. Schließlich sollte auch die Meisterbrief-Prämie für Handwerker, die aktuell in der Karriere D1 sind und in die Karriere C1 integriert werden sollen, ersatzlos gestrichen werden.

Da der OGBL dafür eintritt, dass der Meisterbrief auf Ebene 6 des nationalen Qualifikationsrahmens (CLQ) gehoben wird, ist diese Nichtanerkennung des Meisterbriefs natürlich völlig unannehmbar. Genauso wenig Verschlechterungen bei Karriereperspektiven und Anfangsgehälter — ein klares No-Go für den OGBL. Die vorgesehene Harmonisierung der unteren Karrieren muss eine Harmonisierung nach oben sein — kein Beamter darf deswegen schlechter gestellt werden!

Die von Minister Hansen eingebrachte Gesetzesvorlage musste also auf jeden Fall nachgebessert werden. Leider ist bis jetzt diesbezüglich noch nichts passiert. Der Staatsrat ließ sich mit seinem Gutachten viel Zeit. Erst am 12.Dezember 2023, gut 1 ½ Jahre nachdem das Gesetz in Kraft treten sollte, kam ein Gutachten, indem er unter anderem die retroaktive Anpassung der Karrieren zum 1. Juli 2022 ablehnte und insistierte, verschiedene reglementarisch vorgesehene Bestimmungen in den Gesetzestext selbst zu übernehmen.

Seitdem scheinen die parlamentarischen Arbeiten zu ruhen. In gewisser Weise machte der Staatsrat Druck indem er in seinem Gutachten zur Neuaufteilung der Gruppen bei der Berufskammer der Staatsbeamten und Angestellten vorschlug, falls das Gesetz zur Harmonisierung der unteren Karrieren nicht vor dem Gesetz zur Berufskammer gestimmt werden sollte, eine separate Gruppe für die D-Karrieren vorgesehen werden solle.

Die zuständige parlamentarische Kommission hat diese formelle Opposition nun umschifft, indem sie in Abänderungsvorschlägen zur Gesetzesvorlage 8199 vorsieht, dass die D-Karriere (wie bisher auch) in der gleichen Gruppe wie die C-Karriere wählt.

Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass die parlamentarische Kommission offenbar davon ausgeht, dass auch im März 2025, wenn die Berufskammerwahlen voraussichtlich stattfinden, noch keine Harmonisierung der unteren Karrieren stattgefunden haben wird! Die bereits im März 2021 im Grundsatz vereinbarte Harmonisierung wird also auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben.

Die Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL fordert, dass die Diskussionen zur Harmonisierung der unteren Karrieren schnellstmöglich wieder aufgegriffen werden. Auch aufgrund der Auswirkungen auf Gemeindebeamte und CFL-Bedienstete, verlangt der OGBL auch bei diesen Diskussionen bzw. Nachverhandlungen mit am Tisch zu sitzen. Verhandlungsgrundlage muss sein, dass alle in der ursprünglichen Gesetzesvorlage vorgesehenen Verschlechterungen zurückgezogen werden!

 

Mitgeteilt von der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL,

am 13. Mai 2024