Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Juni 2013 laut dem die luxemburgische Regierung aufgerufen ist, das Gesetz über staatliche Studienbeihilfen dahingehend zu ändern, dass diskriminierende Elemente den Grenzgängerkinden gegenüber beseitigt werden, hat der OGBL heute eine Dringlichkleitssitzung mit der Hochschulministerien Martine Hansen beantragt.
Dem OGBL ist daran gelegen, dass diesmal die Regierung sich die nötige Zeit nimmt, um eine angemessene, sozialgerechte, nachhaltige, das Gemeinschaftsrecht sowie andere Kriterien respektierende Lösung auszuarbeiten, und dies im Dialog mit den betroffenen Akteuren.
Es geht nicht an, noch einmal auf die Schnelle eine rein buchhalterische Lösung auszuarbeiten, die möglicherweise später neue Probleme, die vorher nicht bedacht wurden, zu Tage fördern wird.
Mitgeteilt vom OGBL am 24. Juni 2013
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