Finanzielle Beihilfen für Hochschulstudien

Finanzielle Beihilfen für Hochschulstudien

IMG_1817_2Am Dienstag, den 10. September, traf eine von Generalsekretär André Roeltgen angeführte OGBL-Delegation mit der Ministerin für Hochschulwesen und Forschung Martine Hansen und ihren Beratern zu einem Meinungsaustausch über ein neues Beihilfemodell für Hochschulausbildung zusammen, das derzeit vom Ministerium ausgearbeitet und voraussichtlich ab dem akademischen Jahr 2014/15 in Kraft treten wird.

Die Ministerin erläuterte das vorgesehene Modell sogleich. Es setzt sich aus einem Grundbetrag zusammen, der für alle Studenten gleich hoch ist, sowie aus variablen Komponenten gemäß unterschiedlichen Kriterien – darunter soziale und mobilitätsbezogene Kriterien – wie die Mietkosten des Studenten, die Immatrikulationsgebühren oder auch eine leistungsbezogene Komponente. Die Ministerin betonte, dass derzeit weder die Höhe des Grundbetrags noch die Bestandteile, aus denen sich dieser zusammensetzen wird, feststünden, und auch die Kriterien und Beträge der variablen Komponenten noch definiert werden müssten. Ihrer Meinung nach solle der Grundbetrag nicht mit den Familienzulagen kumulierbar sein, die gegebenenfalls an die Eltern der Studenten in den Nachbarländern gezahlt werden.

André Roeltgen wies darauf hin, dass der OGBL nur dann dem Prinzip eines Grundbetrags zustimmen könne, wenn dieser insgesamt nicht unterhalb des Betrags von 2010 liege. Dieser Betrag muss daher zwingend die folgenden Elemente enthalten: das Kindergeld – unter ordnungsgemäßer Berücksichtigung der Anzahl der Kinder im Haushalt – den Kinderbonus sowie die Schulanfangszulage. Wie bei den Familienzulagen fordert der OGBL auch im Zusammenhang mit diesem Betrag, dass bei der Anwendung des neuen Modells die Preis- und Kostenentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt wird und der Betrag künftig an den Index der Lebenshaltungskosten angepasst wird.

Der OGBL betont die sozialen Aspekte

André Roeltgen betonte im Namen des OGBL die sozialen Gesichtspunkte, denen bei einem solchen Modell absolute Priorität eingeräumt werden müsse. Er erinnerte daran, dass die Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof ihr Vorgehen mit dem Ziel begründet hatte, die Anzahl der Hochschulabsolventen auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt zu erhöhen, was der OGBL absolut unterstütze. Um dieses Ziel zu verwirklichen, besteht der OGBL darauf, dass insbesondere Kinder aus finanziell schwachen Familien sowie der Mittelschicht gefördert werden müssen.

Für den OGBL muss folglich im Zusammenhang mit den variablen Komponenten der finanziellen Beihilfe – d. h. sämtlichen Summen, die zusätzlich zum Grundbetrag gezahlt oder gewährt werden – das Haushaltseinkommen berücksichtigt werden. Dabei sind die Beträge schrittweise im Einklang mit noch festzulegenden Kriterien zu verringern, und zwar ausgehend von einem niedrigen hin zu einem hohen Einkommensniveau.

Der OGBL appelliert an die Regierung, die Diskriminierung der Kinder von Grenzgängern zu beseitigen

In Bezug auf die für die Kinder von Grenzgängern geltende Bedingung, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt der Antragstellung während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens fünf Jahren einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit in Luxemburg nachgegangen sein muss, und dass diese Tätigkeit mindestens der Hälfte der normalen Arbeitszeit entsprochen haben muss, erinnerte André Roeltgen daran, dass dieses Kriterium neue Ungerechtigkeiten mit sich bringen würde, und bestand darauf, dass dieses Kriterium geprüft und insbesondere an einen Referenzzeitraum angepasst werden müsse. Die Ministerin bestätigte, dass im Rahmen des noch auszuarbeitenden Gesetzesentwurf auch eine Regelung etwaiger Härtefälle gefunden werden müsse, und dass ein Referenzzeitraum in der Tat eine mögliche Lösung darstellen würde.

Abschließend erinnerte André Roeltgen im Zusammenhang mit der Klage gegen das Gesetz vom Juli 2010, das Kinder von Grenzgängern vollkommen von den finanziellen Beihilfen für Hochschulstudien ausschließt, daran, dass der OGBL als erster auf dieses Gesetz aufmerksam gemacht hatte, das gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Er richtete einen dringenden Aufruf an die Regierung, nicht nur alles Notwendige für den schnellstmöglichen Abschluss der vor dem Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren zu veranlassen, sondern sich ferner um die Belange der Studenten zu kümmern, die zwar eine Ablehnung erhalten, jedoch keinen Einspruch eingelegt hatten, bzw. der Studenten, die noch nicht einmal das Formular des CEDIES erhalten hatten, sofern diese Personen einen Nachweis über die Antragstellung erbringen können.

Nach Ansicht des OGBL muss die derzeitige Regierung sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich stellen und ein schweres Unrecht wiedergutmachen, das während drei akademischer Jahre den Kindern widerfahren ist, deren einer oder beide Elternteile im Großherzogtum arbeiten, dort ihre Steuern und Sozialabgaben zahlen und durch ihre Arbeit zum Wohlstand unseres Landes beitragen. Dies würde dem Staat auch weitere Gerichtsverfahren ersparen. Wenn sich die Regierung weiterhin weigert, diese Angelegenheiten zu regeln, sieht sich der OGBL, wie gegenüber der Ministerin angekündigt, gezwungen, gemeinsam und in Absprache mit den anderen betroffenen Gewerkschaften eine Zivilklage gegen die luxemburgische Regierung anzustrengen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 10. September 2013