Verlegung der Entbindungsstation des CHdN-Standortes Wiltz

Die Qualität der Geburtshilfe und die Arbeitsplätze müssen abgesichert bleiben

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL und die Personalvertretung des Centre Hospitalier du Nord (CHdN) bedauern die Schließung der Maternité in Wiltz und haben vollstes Verständnis für die Enttäuschung und Verärgerung der betroffenen Bevölkerung im Norden. Leider war die Entscheidung über die Schließung jedoch nicht zu verhindern, da die Anzahl der Entbindungen, laut Gesundheitsministerium und Gesundheitskasse, das Anbieten von Geburtshilfe an zwei Standorten des CHdN nicht mehr zuließ. So war es dem OGBL und der Personalvertretung nicht möglich, die von der Gesundheitskasse und dem Gesundheitsministerium ursprünglich für Ende 2011 geplante Verlegung der Entbindungsstation von Wiltz nach Ettelbrück zu stoppen. Durch die fristlose Kündigung der Zusammenarbeit mit einem Gynäkologen am Standort Wiltz wurde die Verlegung nun auf den 31. Juli 2011 vorgezogen.

Das derzeit angebotene Leistungsspektrum der Entbindungsstation Wiltz muss im CHdN erhalten bleiben und die gleiche qualitative Geburtshilfe muss den Patientinnen im Norden des Landes weiterhin angeboten werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt zudem eine besondere Aufmerksamkeit den betroffenen Hebammen, die in den vergangen Jahren durch ihren hervorragenden Einsatz eine vorbildliche Arbeit in der Entbindungsstation am Standort Wiltz des CHdN geleistet haben.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL und die Personalvertretung des CHdN werden mit all ihnen zur Verfügung stehenden Mittel die Rechte sowie die Arbeitsbedingungen des betroffenen Personals verteidigen.

Am 5. Juli 2011 wurden in einer von den Personalvertretern des Gemischten Betriebsrates einberufenen außerordentlichen Sitzung die Übergangsbedingungen für die betroffenen Hebammen neu verhandelt.

Die OGBL-Personalvertreter haben sich außerdem in mehreren Sitzungen dafür eingesetzt, dass das von der Restrukturierung betroffene Personal weiterhin sinnvoll im CHdN eingesetzt wird. Die Absicherung der Arbeitsverträge ist zudem durch die Bedingungen des Krankenhauskollektivvertrags garantiert.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL wird alle weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sowohl die Interessen des Personals als auch eine qualitative Gesundheitsversorgung im Norden des Landes verteidigen.

 

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL und der Personalvertretung des CHdN
am 14. Juli 2011