Steuerkredit zur Kompensierung der Besteuerung der von Grenzgängern geleisteten Überstunden

Eine unzulässige Steuermaßnahme angesichts der neuen steuerlichen Ungleichbehandlung

Die Abgeordnetenkammer stimmt heute über den Gesetzesentwurf 8414 ab. Dieser beinhaltet neben einer Reihe steuerlichen Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft, welche OGBL und LCGB ausdrücklich begrüßen, auch die Einführung eines Steuerkredits zur Kompensierung der Besteuerung der Überstunden der deutschen Grenzgänger.

Beide Gewerkschaften möchten nochmals daran erinnern, dass Überstunden in Luxemburg steuerfrei sind, Luxemburg jedoch im Januar 2024 per Konsultationsvereinbarung Deutschland das Besteuerungsrecht für die von Grenzgängern in Luxemburg geleistet Überstunden zugestanden hat. Diese Ungleichbehandlung von deutschen Grenzgängern wurde von den Gewerkschaften mehrmals kritisiert, zuletzt am 22. November 2024 im Rahmen einer gemeinsamen Protestkundgebung vor dem Finanzministerium.

Indem Luxemburg die Besteuerung der Überstunden von deutschen Grenzgängern einfach so hinnimmt, schadet die Regierung sowohl den betroffenen Grenzgängern als auch den Unternehmen, die sie beschäftigen. Neben einer schwindenden Attraktivität des Standorts Luxemburg für deutsche Grenzgänger, stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern diese bereit sind, überhaupt noch Überstunden zu leisten.

Auch wenn die Gewerkschaften LCGB und OGBL anerkennen, dass der Finanzminister zumindest versucht hat eine schnelle Lösung zu bieten, so ist diese unzulässig angesichts des Ausmaßes dieser Steuerproblematik. Während der Finanzminister davon ausgeht, dass der Steuerkredit von maximal 700 Euro für 80 % der betroffenen Grenzgänger keine finanzielle Mehrbelastung nach sich ziehen wird, schätzen die beiden national repräsentativen Gewerkschaften jedoch, dass dies im Durchschnitt lediglich für 35% zutrifft. Desweitern löst der Steuerkredit nicht das Problem des administrativen Mehraufwandes sowie der Ungleichbehandlung der deutschen Grenzgänger sowie der rückwirkenden Besteuerung, die seit Monaten für nicht abgeschlossenen Steuererklärungen stattfindet.

Daher fordern die Gewerkschaften weiterhin eine Neuverhandlung der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland, sowie ein unverzügliches Ende der retroaktiven Besteuerung, damit die steuerliche Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer die Überstunden in Luxemburg leisten, sichergestellt wird.

Die Gewerkschaften OGBL und LCGB werden ihre Anstrengungen fortsetzen, um dieser neuen Ungleichbehandlung der Grenzgänger ein rasches Ende zu setzen.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB, am 11. Dezember 2024.