Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und Deutschland sieht eine Verständigungsvereinbarung vom 11. Januar 2024 vor, dass deutsche Grenzgänger Überstunden, die in Luxemburg geleistet wurden, in Deutschland besteuern müssen. Die Gewerkschaften OGBL und LCGB haben diese Steuerregelung als inakzeptabel angeprangert und somit vergangene Woche eine Dringlichkeitssitzung mit dem luxemburgischen Finanzminister Gilles Roth beantragt.
In einer gemeinsamen Unterredung zwischen dem Finanzminister und beiden Gewerkschaften konnte am 28. März eine erste Bestandsaufnahme dieser Steuerreglung gemacht werden. Es wurde sowohl über den Impakt für die mehr als 50.000 deutschen Grenzgänger sowie für die Unternehmen und Wirtschaftsbereiche in denen sie beschäftigt sind, als auch über mögliche Lösungsansätze diskutiert.
Da Deutschland, laut Information des luxemburgischen Finanzministeriums, erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 12.834 € (Grundfreibetrag inklusive Werbungskosten) Steuern erhebt, wird es vorrausichtlich nicht zu einer systematischen Besteuerung aller in Luxemburg geleisteten Überstunden in Deutschland kommen.
Für deutsche Grenzgänger, die diesen Steuerfreibeitrag überschreiten, hat sich der Finanzminister ausdrücklich dazu verpflichtet mit der Luxemburger Steuerverwaltung konkrete Lösungsansätze auszuarbeiten. Diese sollen dafür sorgen, dass die Besteuerung in Luxemburg künftig den in Deutschland etwaig zu zahlenden Steuern für Überstunden in Luxemburg Rechnung trägt.
Die Gewerkschaften LCGB und OGBL drängen diesbezüglich auf einen raschen Folgetermin mit dem Finanzminister, um die geplanten Maßnahmen näher zu erörtern und für eine schnellstmögliche Aufklärung der betroffenen Grenzgänger zu sorgen.
Der OGBL und der LCGB werden diese Problematik weiterhin eng verfolgen und behalten sich das Recht vor mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass schnellstens eine nachhaltige und zufriedenstellende Lösung für alle deutschen Grenzgänger gefunden wird.
Mitgeteilt von OGBL und LCGB, am 29. März 2024
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