Besteuerung der Renten von Deutschen Grenzgängern in Luxemburg

Gültigkeitsbescheinigungen prüfen, Änderungen mitteilen

Seit dem 1. Januar 2014 werden alle Renten die Deutsche Grenzgänger aus Luxemburg erhalten in Luxemburg besteuert. Bei der Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner tauchten eine Reihe von Problemen auf, die der OGBL und die Luxemburger Steuerverwaltung anlässlich eines Treffens erörtert haben.

Um eine korrekte Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner vornehmen zu können, hat die Luxemburger Steuerverwaltung Ende letzten Jahres eine Gültigkeitsbescheinigung an alle Rentnerinnen und Rentner verschickt.

Die Gültigkeitsbescheinigungen wurden anhand der der Steuerverwaltung vorliegenden Daten erstellt. Alle Rentnerinnen und Rentner hatten die Möglichkeit ihre Angaben zu prüfen und sie gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sich eine Änderung ihrer Situation ergeben hat. In diesem Fall muss die Gültigkeitsbescheinigung mit den geänderten Daten zurückgeschickt werden.

Leider haben es viele Rentnerinnen und Rentner versäumt, ihre Angaben zu prüfen und der Steuerverwaltung mögliche Änderungen ihrer Situation mitzuteilen. Sehr häufig wurde auf der Gültigkeitsbescheinigung nicht angegeben, dass aus Luxemburg nur noch eine Pension aber kein Lohneinkommen mehr bezogen wird. Das hat dazu geführt, dass die Rente aus Luxemburg in diesen Fällen über die zweite Steuerkarte versteuert worden ist. Eine pauschale Besteuerung von 15 bis 33 Prozent ist dann die Folge.

Um diese zu hohe Besteuerung zu vermeiden, muss auf der Gültigkeitsbescheinigung in der Rubrik „Hauptsteuerkarte“ für das Jahr 2014 in der Korrekturspalte der Zeile „Anzahl der Löhne“ die Zahl 0 eingetragen werden, und unter „Anzahl der Pensionen“ die Zahl 1. Es müssen nur Löhne und Pensionen aus Luxemburg angegeben werden.

Nachdem die geänderte Gültigkeitsbescheinigung oder alternativ das Formular 164 an das luxemburgische Steueramt „RTS-Non-résidents“ zurückgeschickt worden ist, kann die Pensionskasse von der Steuerverwaltung angewiesen werden, die Quellenbesteuerung anhand der richtigen Daten vorzunehmen. Zuviel gezahlte Steuern werden dann zurückerstattet.

Darüber hinaus ist es vorgekommen, dass die Rentnerinnen und Rentner nicht in der für sie richtigen Steuerklasse versteuert worden sind. Ihre aktuelle Steuerklasse ist auf der Jahresrentenbescheinigung (Certificat de pensions) für das Jahr 2013 angegeben.

Grundsätzlich werden ledige Rentnerinnen und Rentner in der Steuerlasse 1 besteuert. Sofern sie nicht in der Steuerklasse 2 erfasst werden, haben sie Anrecht auf die Klasse 1A, falls ein Kind zum Haushalt gehört, das Anrecht auf eine Steuerermäßigung hat, in Form eines Kinderbonus von der CNPF, einer Studienbeihilfe vom CEDIES, einer Freiwilligenhilfe vom SNJ oder in Form eines Steuernachlasses.
Verwitwete Personen, Personen die am Anfang des Kalenderjahres ihr 64. Lebensjahr vollendet haben und nichtansässige verheiratete Steuerpflichtige, die tatsächlich auf Dauer nicht getrennt leben, werden in der Steuerklasse 1A besteuert.

Nichtansässige verheiratete Steuerpflichtige werden in der Steuerklasse 2 besteuert, wenn sie mehr als 50% des beruflichen Einkommens ihres Haushalts in Luxemburg erzielen. Beziehen beide Ehepartner in Luxemburg zu versteuernde Einkünfte sind sie zusammen zu veranlagen.

Für den Fall, dass die Besteuerung nicht in der richtigen Steuerklasse erfolgt ist, kann eine Berichtigung der Steuerklasse mittels des Formulars 164 beim Steueramt beantragt werden.

Die Summe der erhobenen Quellensteuer 2014 kann im Laufe des Jahres 2015 ausgeglichen werden, durch eine Steuererklärung (Vordruck 100) oder durch einen Lohnsteuerjahresausgleich (Vordruck 163).

Alle Informationen und Formulare sind in deutscher Sprache auf den folgenden Internetseiten verfügbar: www.impotsdirects.public.lu, www.lir.lu, www.rts.lu, www.fiscal.lu, www.steier.lu, www.einkommensteuer.lu, www.impot.lu oder www.acdl.lu

Wir raten Ihnen ab zum Erhalt weiterer Informationen persönlich beim Steueramt zu erscheinen. Vielmehr empfehlen wir Ihnen, per E-Mail, per Fax, per Brief oder telefonisch mit dem Amt in Kontakt zu treten und sich ihr Vorhaben erklären zu lassen. Erfordert diese Information dann die Durchstellung in eine bestimmte Abteilung, können Sie jederzeit einen Termin anfragen. Meiden Sie bitte die 00352 40 800-1 so wie jede andere Nummer einer Telefonzentrale.

Mitgeteilt vom OGBL
am 12. März 2014