Kollektivvertrag für die Kommunalarbeiter der Südgemeinden

Am 4. Juli 2008 unterschrieben die Gewerkschaften OGBL und LCGB den neuen Kollektivvertrag für die Kommunalarbeiter der 18 Südgemeinden. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre und gilt bis zum 31. Dezember 2009. Die Verhandlungen, welche sich als langwierig und hartnäckig erwiesen, konnten nur durch geschicktes und kreatives Verhandeln unter der Federführung des OGBL abgeschlossen werden.

Nebst wesentlichen Veränderungen bei Laufbahnen, Gehalt und Urlaub, wurden wichtige Akzente bei den Mitbestimmungsmöglichkeiten des Personalausschusses im Arbeitsprozess gesetzt. Die neuen paritätischen Kommissionen erweisen sich als wichtige Instrumente für erweiterte Handlungsmöglichkeiten des Personalausschusses.

Die Sozialpartner stellen des Weiteren einvernehmlich fest, dass es Handlungsbedarf bei der Eingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser gibt. Wegen der angespannten ökonomischen Lage riskieren die Gemeinden ihrer Rolle als Garant einer vom Kollektiv getragenen sozialen Verantwortung nicht mehr gerecht zu werden.

Durch die Verwirklichung des Einheitsstatuts müssen in Zukunft sämtliche Kollektivverträge der Gemeindearbeiter und -angestellten vereinheitlicht werden. Der OGBL besitzt die nötigen Kompetenzen und Mittel zum Bündeln der Interessen aller Lohnempfänger.

Der OGBL, der seit jeher für ein gemeinsames Statut der Arbeiter und Angestellten eintritt, wird sich als führende Gewerkschaft dieser Herausforderung stellen.

Die Verbesserungen beinhalten unter anderen:

  • die Auszahlung einer einmaligen Prämie von 0,9% des Jahreseinkommens für die Jahre 2007 und 2008;
  • Anheben des Basislohnpunktwerts um 1,5% ab Januar 2009;
  • Umwandlung des Hauptkirmestags, des Fastnachtmontags und des Allerseelentags in 3 Urlaubstage für 2008 und 4 Urlaubstage für 2009;
  • Anhebung des außerordentlichen Urlaubs bei der Geburt eines Kindes von 3 auf 5 Arbeitstage;
  • denjenigen Arbeitern, die in Anwendung des Gesetzes vom 9. Juli 2004 eine Partnerschaft eingehen, wird der gleiche außerordentliche Urlaub (6 Arbeitstage) gewährt wie bei einer Eheschließung;
  • Verbesserungen und Verlängerungen bei den Laufbahnen der Hilfshandwerker, Handwerker, Berufsfahrer und Ersatzfahrer, Vorarbeiter und Ersatzvorarbeiter, Handwerker mit Meisterdiplom auf führendem Posten;
  • flexible Gestaltung des Urlaubs durch die Möglichkeit, 10 Urlaubstage als Halbtagsfreistellungen zu nehmen;
  • Umwandlung des Familienurlaubs in Sozialurlaub mit Anhebung von 2 auf 3 Arbeitstage;
  • Schaffung einer paritätischen Arbeitsgruppe mit der Aufgabe, die Weidereingliederungsprozeduren (reclassements) mitzuverwalten;
  • Schaffung einer paritätischen Schlichtungskommission;
  • Anhebung des Zuschlags für den Bereitschaftsdienst an den gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, auf 4 Punkte;
  • Schaffung eines paritätischen Sozialobservatoriums, mit dem Ziel, alle Möglichkeiten zu untersuchen, um schwer vermittelbare Arbeitslose wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Mitgeteilt am 10. Juli 2008
vom Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL