Hospice Civil Hamm

Kollektivvertragswechsel überdenken!

Die Gewerkschaften LCGB und OGBL organisierten gestern Nachmittag eine Personalversammlung im Hospice Civil Hamm, wo sie das Personal über eine Unterredung mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats und der Direktion informierten, welche vergangene Woche stattgefunden hatte.

In dem Treffen mit den Verantwortlichen der städtischen Hospices civil (Hamm, Pfaffenthal) war deutlich geworden, dass sie falsche Informationen seitens der COPAS, der Vereinigung der Pflegeorganisationen (Confédération des organismes prestataires d’aides et de soins) erhalten hatten und deshalb Anfang Januar vorschnell die Entscheidung getroffen hatten, die Mitgliedschaft bei der Entente des Hôpitaux zu kündigen. Die Aufkündigung dieser Mitgliedschaft hat zur Folge, dass die Verantwortlichen nicht mehr den Kollektivvertrag der Krankenhäuser (CCT EHL) anwenden müssen, sondern den Kollektivvertrag des Pflege- und Sozialsektors (CCT SAS). Dieser Wechsel des Kollektivvertrags bringt u.a. eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Personal mit sich.

LCGB und OGBL haben dem Verwaltungsratsvorsitzenden ihre Sichtweise dargelegt und ihm angeboten, an einer Verwaltungsratssitzung teilzunehmen, um dem gesamten Verwaltungsrat die Unterschiede zwischen den beiden Kollektivverträgen sowie die möglichen Konsequenzen dieses Kollektivvertragswechsels zu erläutern.

Für die Gewerkschaften ist klar, dass dieser Kollektivvertragswechsel keine negativen Konsequenzen für das Personal haben darf. In der Personalversammlung im Hospice Civil Hamm sagten die Gewerkschaften dem Personal ihre Unterstützung zu und unterstrichen, dass sie sich vehement für ihre Belange einsetzen werden, bzw. dass es nicht zu einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen kommen dürfe. LCGB und OGBL werden sich dafür einsetzen, dass für das Personal weiterhin sämtliche Bedingungen des Kollektivvertrags der Krankenhäuser gelten.

Die Gewerkschaften fordern den Verwaltungsrat der städtischen Hospices civil auf, ihre Entscheidung eines Kollektivvertragswechsels zu überdenken und diese im Interesse ihrer Arbeitnehmer und ihrer Heimbewohner rückgängig zu machen.

Mitgeteilt von LCGB und OGBL, am 10. Februar 2010.