Die Europäische Kommission hat heute Morgen eine im Artikel 258 des Vertrags über die Funktionsweise der europäischen Union vorgesehene „mit Gründen versehene Stellungnahme“ an Luxemburg gerichtet und die Regierung aufgefordert, die Diskriminierung der Grenzgänger und ihrer Familienangehörigen bei der Vergabe von Studienbeihilfen sowie Familienleistungen wie dem sogenannten „Kinderbonus“ zu beenden. Dies ist eine neue Etappe in dem von der Kommission gegen Luxemburg eingeleiteten Verfahren aufgrund der Beschwerde, die der OGBL Anfang August 2010 bei der Europäischen Kommission eingereicht hatte.
Anstatt sich stur zu stellen und eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof zu riskieren, müsste die Regierung endlich eingestehen, dass das Gesetz vom 26. Juli 2010 ein juristischer und politischer Fehler war, den es schnellstens zu beheben gilt.
Der OGBL appelliert deshalb eindringlich an die Regierung das Gesetz zu ändern und es in Übereinstimmung mit den EU-Bestimmungen zu bringen.
Mitgeteilt vom OGBL am 27. Februar 2012
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