Am 25. November hat eine von Nico Clement angeführte Delegation des OGBL eine Unterredung mit fünfzehn Europaabgeordneten aus allen Teilregionen der Großregion geführt. Auch die fünf luxemburgischen Europaabgeordneten nahmen an dieser Unterredung teil.
Die OGBL-Delegation legte zwei Dossiers vor. Das eine betraf die Abschaffung verschiedener Familienzulagen für die Hochschulstudenten, deren Eltern im Großherzogtum arbeiten, ihren Wohnsitz aber im Ausland haben. Für die in Luxemburg ansässigen Personen wurde dieser Verlust von Familienzulagen mittels einer Einbeziehung der betreffenden Summen in eine Studienbörse ausgeglichen. Für die Grenzgänger zieht diese Abänderung der Gesetzgebung betreffend die Familienzulagen erhebliche monatliche Verluste nach sich, die von 324 € bis mehr als 1.400 € reichen, je nachdem ob die Familie 1 unterhaltspflichtiges Kind oder 2 oder 3 unterhaltspflichtige Kinder, die gleichzeitig studieren, hat. Das andere Thema betraf die französischen Leistungen für Kleinkinder, denen fortan bei der Differenzialberechnung der luxemburgischen und der französischen Familienzulagen, Rechnung getragen wird. Aus diesem Grund verlieren die französischen Grenzgängerhaushalte zwischen 60 € und 820 € monatlich.
Die Gewerkschafter zeigten sich besorgt über die Tendenz nicht-ansässige Arbeitnehmer gegenüber ansässigen zu benachteiligen, eine Entwicklung, die vom Europäischen Gewerkschaftsbund nicht nur in der Großregion, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union beobachtet wird.
Die Mehrheit der anwesenden Europaabgeordneten teilten die Sorgen der OGBL-Delegation und haben zugesichert dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments dieses Problem zu unterbreiten, doch auch die EU-Kommission mit der Angelegenheit zu befassen.
Mitgeteilt vom OGBL am 26. November 2010
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