Vor kurzem bestätigte die Familienministerin Cahen die geplante Wiedereinführung der Indexierung der Familienzulagen ab dem 1. Januar 2022.
Die Wiedereinführung der Indexierung, die bekanntlich 2006 abgeschafft wurde, ist eine teilweise Antwort auf die Forderung des OGBL. Diese Maßnahme verhindert allerdings nur, dass die inflationsbedingte Entwertung der Familienzulagen weiterläuft.
Sie ändert nichts an der Tatsache, dass beispielsweise beim Kindergeld seit 15 Jahren keine Anpassung an die Entwicklung der Lebenskosten stattgefunden hat. Schlimmer noch, 2016 wurde ab dem zweiten Kind das Kindergeld herabgesetzt. Und das Ende 2014 mit den Gewerkschaften getroffene Abkommen, das die Einführung eines Mechanismus für die Anpassung der Familienzulagen an die allgemeine Lohnentwicklung vorsieht, wurde von der Regierung bis heute nicht umgesetzt. Insofern ist die angekündigte Indexierung nur die halbe Miete wert, der Rest hat als Wortbruch weiterhin Bestand.
Angesichts der Tatsachen, dass zum einen das Armutsrisiko weiterhin ansteigend ist, und dass andererseits es in erster Linie einkommensschwache Haushalte sind, die materielle Verluste im Verlauf der COVID-Pandemie erlitten haben, hatte der OGBL im Januar von der Familienministerin zumindest eine sofortige Anpassung der Familienbeihilfen von 7,7% gefordert — als Ausgleich für die erlittenen Verluste seit 2014.
Die Aussagen der Familienministerin von letzter Woche deuten darauf hin, dass die Regierung diesbezüglich noch kein Entgegenkommen in Betracht zieht. Deshalb erneuert der OGBL seine Forderungen.
Darüber hinaus verweist der OGBL auf das Risiko einer Mogelpackung. Die rezenten Inflationsprognosen des STATEC sehen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass noch Ende 2021 eine Indextranche erfallen könnte. Sollte aufgrund dieses Szenarios die Indexierung der Familienbeihilfen erst am 1. Januar 2022 einsetzen, würde sie erst mit der darauffolgenden Indextranche, voraussichtlich im Jahr 2024, erstmals erfallen. Der OGBL fordert von der Regierung, dass im Falle einer Indextranche noch in diesem Jahr, diese bei der Wiedereinführung der Indexierung der Familienbeihilfen zum 1. Januar 2022 mitberücksichtigt wird.
Mitgeteilt vom OGBL am 20. Mai 2021
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