Nach dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Luxemburg und Deutschland vom 23. August 1958 wird derzeit die Rente der deutschen Grenzgänger im Wohnsitzland versteuert.
Rentnerinnen und Rentner profitieren in Deutschland von hohen Freibeträgen und können darüber hinaus viele Ausgaben wie zum Beispiel Versicherungen steuermindernd geltend machen.
Der Steuerfreibetrag ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns: Für alle, die am 31. Dezember 2004 bereits Rentner waren, beträgt der Freibetrag 50% der Jahresbruttorente aus dem Jahr 2005. Dieser Freibetrag verringert sich in den Folgejahren in 2 Prozentschritten von 48 % im Jahr 2006 bis auf 20 % im Jahr 2020. Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Verringerung dann in 1 Prozentschritten bis im Jahr 2040 die gesamte Rente versteuert werden muss.
Im neuen Doppelbesteuerungsabkommen vom 23. April 2012 zwischen den beiden Ländern wurde diese Besteuerung der Renten neu geregelt: künftig wird die Besteuerung der Rente im Herkunftsland, also in Luxemburg vorgenommen. Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland müssen dann ihre Rente aus Luxemburg in Luxemburg versteuern.
Bislang ging man davon aus, dass das neue DBA zum 1. Januar 2013 in Kraft treten würde. Voraussetzung hierfür gewesen wäre, dass beide Länder das DBA ratifizieren und dann die entsprechenden Urkunden austauschen. Das neue DBA kann nämlich erst im dem Jahr, das auf den Austausch der Urkunden folgt, in Kraft treten.
Die Vereinbarung wurde auf in Deutschland am 25. Oktober 2012 durch den Bundestag gebracht, der Bundesrat hat am 23. November 2012 zugestimmt.
In Luxemburg wurde die entsprechende Gesetzesvorlage vom Finanzminister erst am 21. November 2012 (N° 6501 Projet de loi portant approbation de conventions fiscales et prévoyant la procédure y applicable en matière d’échange de renseignements sur demande) bei der Abgeordnetenkammer hinterlegt. Letztere wartet nun auf die Stellungnahme des Staatsrates.
Das entsprechende Gesetz konnte also im Jahr 2012 nicht mehr gestimmt werden. Dies hat zur Folge, dass das Doppelbesteuerungsabkommen nicht wie bislang angenommen zum 1. Januar 2013, sondern aller Voraussicht nach erst zum 1. Januar 2014 in Kraft treten wird.
Demnach ändert sich für die Rentnerinnen und Rentner zum 1. Januar 2013 nichts; sie müssen ihre Rente ein weiteres Jahr lang in Deutschland versteuern. Dies dürfte viele freuen: Sie profitieren weiterhin von den Steuerfreibeträgen und von der steuerlichen Absetzbarkeit vieler Ausgaben.
Näheres finden Sie in der OGBL-Broschüre „Die Besteuerung der Renten“ welche als pdf-Dokument auf unserer Internetseite www.deutsche-grenzgaenger.lu zum Download bereit steht.
Mitgeteilt vom OGBL am 8. Januar 2013
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