Das Gesetzesvorhaben „Pacte logement 2.0“ inklusive der von der Regierung eingebrachten Änderungsanträge wird vom OGBL nicht gutgeheißen, weil es den notwendigen Anforderungen einer erfolgreichen Krisenbewältigung im Wohnungswesen nicht gerecht wird.
Die in den Änderungsanträgen vorgesehene Senkung der Prozentsätze an Baufläche, die bei neuen Bebauungsplänen für die öffentliche Hand zum Zweck der Entwicklung von erschwinglichem Wohnraum zu übertragen ist, ist inakzeptabel und wird vom OGBL abgelehnt. Angesichts des enormen und akuten Bedarfs an erschwinglichem Wohnraum, vor allem an gemeinnützigem Wohnraum, ist dieser Regierungsvorschlag unverständlich.
Er kann nicht anders gedeutet werden als das politische Einknicken vor den Profitinteressen der privaten Bauträger.
Wegen des Krisendrucks im Wohnbereich hatte der OGBL dem Wohnungsminister eine Erhöhung, und keinesfalls eine Senkung dieser Prozentsätze vorgeschlagen.
Der OGBL hatte darüber hinaus gefordert, dass im Gesetz in erster Linie ein hoher Anteil an gemeinnützigen Mietwohnungen verpflichtend eingeschrieben werden müsste. Auch dieser Punkt fehlt in den Änderungsanträgen. Die politische Erklärung, dass es angesichts der Covid-Krise an öffentlichen Geldern, ob beim Staat oder bei den Kommunen, fehlen wird oder fehlen könnte, um die mit höheren Prozentsätzen verbundenen Investitionskosten zu tragen, wird vom OGBL zurückgewiesen.
Der OGBL erinnert daran, dass er den Regierungsverantwortlichen eine Reihe von fiskalischen Maßnahmen gegen die preistreibende Spekulation im Bauland- und Immobilienbereich vorgeschlagen hat und weiterhin vorschlägt, die gesamt gesehen substantielle Finanzmittel für den Wohnungsbau in öffentlicher Hand bereitstellen könnten.
Der OGBL fordert die Regierung dazu auf, neue Änderungsvorschläge einzubringen, die der realen Krisenlage im Wohnbereich angepasst sind.
Mitgeteilt vom OGBL, am 6. April 2021
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