Heute Morgen wurden vor dem Verwaltungsgericht Luxemburg die Musterfälle im Rechtstreit um die Ablehnung der Studienbeihilfen für die Kinder der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger plädiert. Rechtsanwalt Guy Thomas hat, stellvertretend für die 250 Widersprüche des OGBL gegen die Ablehnung der Studienbeihilfen, das Plädoyer im Musterfall Hodin vorgetragen.
Aus den Plädoyers der Rechtsanwälte, die die Rechte hunderter Grenzgängerkinder vor Gericht betrafen geht hervor, dass die Position des Staates Luxemburg und des Hochschulministers François Biltgen absolut unhaltbar ist, und dass das Gesetz von Juli 2010 laut europäischem Recht eine Diskriminierung darstellt. Es verstößt insbesondere gegen die Verordnung der Koordinierung der sozialen Sicherheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Der OGBL ist zuversichtlich, dass in diesem wegweisenden Prozess zur Verteidigung der sozialen Rechte der Grenzgänger Recht gesprochen wird. Das Prinzip „Gleiche Leistungen bei gleichen Beiträgen“ muss gewahrt bleiben.
Mitgeteilt vom OGBL am 12. Dezember 2011
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