Die unterzeichneten Gewerkschaften lehnen den Gesetzesentwurf Nr. 6378 betreffend die Abänderung der Anwendungsmodalitäten der automatischen Indexierung der Löhne und Gehälter grundlegend ab.
Der Gesetzesentwurf regelt die Indexanpassung für die kommenden Jahre indem er das Auszahlen der im März 2012 erfallenden Tranche auf den Oktober verlegt und indem er eine Mindestzeitspanne von 12 Monaten zwischen dem Auszahlen zweier Indextranchen für die Jahre 2012, 2013 und 2014 festlegt.
Dies zieht je nach Inflationsentwicklung Lohnverluste von insgesamt bis zu 60% eines Monatslohns nach sich. Bei einem Lohn von 2.000 Euro kann das über drei Jahre gesehen einen Verlust von 1.200 Euro ausmachen.
Außerdem droht über diese Verluste hinaus die Gefahr der definitiven Annullierung einer ganzen Indextranche.
Daneben wird der Entwurf einen Rückstand der Indexierung gegenüber der Inflation verursachen (zusätzlich zu dem, der aufgrund vorhergehender Modulierungen entstanden ist).
In der Tat wird die für 2014 vorgesehene Wertberichtigung, d.h. die Annullierung eines Teils der akkumulierten Inflation, zur Folge haben, dass das Vorhaben nicht nur Auswirkungen auf die Jahre 2012, 2013 und 2014 haben wird, sondern auch über diese Zeitspanne hinaus. Der Indexmechanismus wird demzufolge einen ständigen Rückstand von mehreren Monaten gegenüber der Inflation bekommen.
Die Gewerkschaftsorganisationen lehnen folglich den Gesetzesentwurf ab, der das automatische Indexsystem der Löhne, Gehälter und Renten de facto abschafft.
Diese Abänderung des Systems bedeutet nämlich, dass der Gesetzgeber den Auszahlungszeitpunkt der Indextranchen willkürlich und nach eigenem Gutdünken festlegen kann, losgelöst von jeglicher realer Preisentwicklung.
Der Entwurf geht also weit über eine Antikrisenmaßnahme, wie sie die Regierung vorgeschoben hatte, hinaus, und ist in Wirklichkeit eine strukturelle Reform, die zu einer endgültigen Abwertung der Löhne und Renten, d.h. der Kaufkraft, führen wird.
So vertieft der Entwurf die Ungleichheiten, die bereits im Laufe der vergangenen Jahre ständig zunahmen und verstärkt die bereits vorhandene Tendenz einer Umverteilung des geschaffenen Reichtums zu Gunsten der Unternehmen und Aktionäre und zu Ungunsten der Arbeitnehmer. In der Tat bemerkt man seit Jahren bereits eine rückläufige Tendenz im Mehrwertanteil der Löhne.
Des Weiteren bringt die Abschaffung der allgemeinen Aufwertung der Löhne gegenüber der Inflation das gesamte System der Lohnverhandlungen in Luxemburg in Gefahr und somit mittelfristig auch den sozialen Frieden. Langfristige Kollektivverträge abzuschließen wird unmöglich, da die Verhandlungspartner nicht wissen, ob sie die Inflation, oder sogar den endgültigen Verlust einer Indextranche, berücksichtigen müssen, oder nicht. Eines der starken Elemente der Tarifverhandlungen in Luxemburg ist gefährdet umso mehr der Gesetzesentwurf keine Öffnungsklausel vorsieht, die es gegebenenfalls ermöglicht, von dem festgelegten Kurs abzuweichen.
Aus all diesen Gründen rufen die Gewerkschaftsorganisationen die Regierung auf den Gesetzesentwurf zurückzuziehen und appellieren an die Abgeordneten dagegen zu stimmen. Die Gewerkschaftsorganisationen werden alle Abgeordneten zu einem Treffen einladen mit dem Ziel ihnen die Bewegründe und Argumente, die sie zu einer solchen Position bewogen haben, zu erläutern.
Mitgeteilt von den Gewerkschaften OGBL, LCGB, CGFP, ALEBA, FGFC, FNCTTFEL und SYPROLUX am 11. Januar 2012
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