In einem am 13. März 2012 an Finanzminister Frieden gerichteten Brief mahnt der OGBL den Minister an dringend einen Gesetzesentwurf zur Anpassung der Einkommensteuertabelle für natürliche Personen laut geltendem Recht vorzubereiten.
In der Tat sieht Artikel 125 des umgeänderten Gesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommenssteuer vor, dass „Wenn der durchschnittliche Verbraucherindex während der ersten sechs Monate eines Jahres im Vergleich zum Verbraucherindex der ersten sechs Monate des vorhergehenden Jahres eine Abweichung von mindestens 3,5 Prozent aufzeigt, muss der Einkommenssteuertarif für natürliche Personen ab kommenden Steuerjahr aufgrund der festgestellten Verbraucherpreisindexschwankung revidiert werden. Zu diesem Zweck hinterlegt die Regierung einen ordnungsgemäß angepassten Steuertarif bei der Abgeordnetenkammer.“
Dies war im Jahre 2011 der Fall. Der durchschnittliche Verbraucherpreisindex der sechs ersten Monate von 2011 stieg um mehr als 3,5 Prozent im Vergleich zu dem Verbraucherpreisindex der sechs ersten Monate des Jahres 2010.
Der OGBL ist deshalb der Ansicht, dass die Regierung der Abgeordnetenkammer einen Gesetzesentwurf zur entsprechenden Anpassung des Steuertarifs ab 2012 hätte unterbreiten müssen.
Da dies nicht der Fall gewesen ist, verlangt der OGBL, dass die Regierung diese Unterlassung schnellstmöglich korrigiert und die notwendigen Anpassungen vornimmt, dies rückwirkend zum 1. Januar 2012, und zwar für die betroffenen Steuerzahler einschließlich aller Arbeitnehmer und Rentner.
Mitgeteilt vom OGBL am 14. März 2012
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