Umdenken in Sachen „Maisons relais“

Die vom OGBL kritisierten Qualitätsmängel endlich im Visier der Regierung

In den vergangenen Tagen wurde viel über die Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung diskutiert. Ein Maßnahmenpaket, das die Qualität des Betreuungssektors endlich verbessern solle, sei von der Regierung ausgearbeitet worden. Die Regierung begründet diese Maßnahmen mit der Aussage, es würde sich nun nicht mehr exklusiv auf die Quantität der Strukturen konzentriert, sondern inzwischen ebenfalls auf die Qualität.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL möchte daran erinnern, dass es genau jene Qualität bereits im Jahr 2006 gefordert hat bei der Hals über Kopf-Einführung des „Maison Relais“-Gesetzes.

Vor rund 6 Jahren hat das zuständige Syndikat des OGBL in einer Pressemitteilung folgendes geschrieben: “Aber leider setzt die Familienministerin wieder einmal mehr auf Quantität als auf Qualität und hat in einem Dringlichkeitsverfahren ein großherzogliches Reglement bezüglich der Zulassungen für die Träger solcher „Maison Relais“ herausgegeben, welches eine ganze Reihe von negativen Entwicklungen mit sich bringt.

 

Die Kritiken und Forderungen der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft beruhten damals auf drei Hauptelementen:

  • die unzureichende Minimaldotation von 40% an qualifiziertem Personal, da eine angebrachte professionelle Ausbildung unentbehrlich ist für das Durchführen der sozio-edukativen Aktivitäten, der Hausaufgabenhilfe, der Elternarbeit, …, die in den Aufgabenbereich der „Maison Relais“ fallen;
  • die zu hohe Anzahl der Kinder pro Betreuer;
  • ein weiterer wichtiger Kritikpunkt zu den „Maison Relais“ war, dass sich viele Gemeinden ihrer Verantwortung entledigen indem sie die Maison relais/crèches an externe Betriebe auslagern.

Interessant ist, dass die Familienministerin heute, einige Jahre nach der Debatte um die Einführung der Maison Relais, in einem Rahmengesetz zur Qualitätsentwicklung scheinbar genau diese Missstände zu beheben versucht: künftig sollen 60% der Betreuer mindestens einen Abschluss als „éducateur“ aufweisen können, und bei Kleinkindern unter 2 Jahren darf ein Betreuer maximal 6 Kinder beaufsichtigen.

Das Problem der verantwortlichen Träger scheint jedoch nicht gelöst, viele Gemeinden geben ihre Betreuungsstrukturen an externe Träger ab. In der Zwischenzeit zeigt sich, dass es zu einer Monopolisierung durch einige wenige Träger solcher Strukturen gekommen ist. Das Syndikat unterstreicht noch einmal die Bedeutung der Gemeinden bei dieser öffentlichen und nicht-kommerziellen Dienstleistung.

Abschließend wiederholt das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen seine Forderung nach ausreichend qualifiziertem Personal. Der OGBL wehrt sich gegen den Glauben, professionelle Kinderbetreuung könne von jedem getätigt werden. Es muss jedoch betont werden, dass nicht ausschließlich Erzieher oder Sozialpädagogen in den „Maison Relais“ beschäftigt werden müssen.

Das zuständige Syndikat setzt sich seit jeher für die so genannten „Einstiegsberufe“ (wie z.B. CATP auxiliaire de vie) ein und möchte unterstreichen, dass auch diese Berufe ihre Berechtigung in verschiedenen Aufgabenbereichen finden und deswegen richtig eingesetzt und entlohnt werden müssen.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen wird nun das ausgearbeitete Gesetzespaket im Detail analysieren und darauf achten, dass die Maßnahmen auf der Betreuer-Ebene auf eine reelle Qualitätsverbesserung bedacht sind. Es ist bedauerlich, dass die Beschäftigten in diesem Sektor und ihre Gewerkschaft, die die Qualitätsmängel von vorneherein scharf kritisiert hatten, wieder einmal nicht mit in die Ausarbeitung der Texte einbezogen wurden.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL hat nun um eine Unterredung mit der Familienministerin gebeten, um auch weiterhin auf dem Laufenden zu bleiben und die Interessen der Beschäftigten, und somit auch die der Kinder und Eltern, verteidigen zu können.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL
am 20. März 2012