Der Arbeits- und Beschäftigungsminister hat ein Gesetzesvorhaben ausgearbeitet mit dem Ziel einige der im Zuge der Krise genommenen Maßnahmen zum besseren Einsatz der Kurzarbeit im Rahmen des Arbeitsplatzerhalts sowie Maßnahmen zu Gunsten der Arbeitslosengeldempfänger zu verlängern. Diese Maßnahmen waren in verschiedenen Sitzungen des ständigen Beschäftigungsausschusses (CPTE) diskutiert worden, wo sich ein breiter Konsens zu deren Verlängerung herausgeschält hatte. Der OGBL begrüßt demzufolge, dass den Empfehlungen des CPTE Folge geleistet wurde und sie nun schnell umgesetzt werden können.
Arbeitslosigkeitsmaßnahmen nicht mit Zeitarbeit verwechseln
Im Gegenzug zeigt sich der OGBL erstaunt darüber, dass das Gesetzesvorhaben dazu genutzt wird den gesetzlichen Rahmen für die Zeitarbeitsagenturen zu ändern. Ein erster oberflächlicher Blick lässt Auswirkungen auf das Arbeitslosenvermittlungssystem der Arbeitslosen und auf die ADEM vermuten. Verstößt dieser Schritt zu Gunsten der Zeitarbeitsagenturen, die dadurch künftig ihren Handlungsbereich auf die Rekrutierung beziehungsweise die Vermittlung von Arbeitnehmern ausdehnen können, nicht gegen die überarbeitete Konvention Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) betreffend die gewerblichen Stellenvermittlungsagenturen? Teil II besagter Konvention sieht die Abschaffung gewerblicher Stellenvermittlungsagenturen infolge der Schaffung öffentlicher Arbeitsmarktvermittlungen vor, was in Luxemburg, wo die ADEM diese Rolle innehat, der Fall ist. Diese Konvention wurde seinerzeit vom Luxemburger Staat durch das Gesetz vom 10. Februar 1958 angenommen. Der OGBL verlangt vom Arbeits- und Beschäftigungsminister die Bestimmung betreffend die Zeitarbeitsagenturen aus dem Gesetzesvorhaben zu entfernen und diesbezüglich eine Debatte im CPTE zu führen, dies bevor, gegebenenfalls, ein Gesetz erlassen wird. Ein Brief diesen Inhalts wurde am 4. Juni an Minister Nicolas Schmit gerichtet.
5. Juni 2012
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