Mitte letzten Jahres hat die Regierung ein Gesetz zur Reform des Gesundheitswesens verabschiedet mit der Zielsetzung das luxemburgische Gesundheitssystem auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. In den diesbezüglichen Gesprächen wurde dem OGBL versichert, dass diese Reform keine negativen Konsequenzen für das Krankenhauspersonal mit sich bringen würde. Ein Jahr später, wird aber klar, dass das neue Gesetz massive Einsparungen auf Kosten der Qualität und des gesamten Personals nach sich zieht.
NEIN zu den Einsparungen auf Kosten von Patient und Personal!
So wurde zum Beispiel die jährliche Wachstumsrate des Gesamtbudgets für alle Krankenhäuser um etwa die Hälfte gekürzt. Zudem wird versucht die Finanzierung der nicht-pflegerischen Aktivitäten in den Krankenhäusern auf ein absolutes Minimum über den Weg von pauschalen Vergütungen (Forfait) zu reduzieren. Dies droht dazu zu führen, dass Betriebsbereiche wie Küche, Reinigung, Informatik, Logistik u.a.m. zu großen Teilen outgesourct und an private Niedriglohnfirmen abgegeben werden. Der OGBL unterstreicht, dass er sich seit jeher für ein qualitativ hochwertiges öffentliches Gesundheitssystem und für qualitative und gute Arbeitsbedingungen einsetzt und fordert, dass auch in Zukunft an diesem Prinzip festgehalten werden soll.
Absicherung der Labortätigkeiten in den Krankenhäusern
Eine sehr aktuelle negative Entwicklung durch das Gesetz zur Gesundheitsreform besteht im Bereich der Laboranalysen, die in den Krankenhäusern getätigt werden. Das Gesetz sieht vor, dass alle ambulanten Analysen, sowohl die, die in den Krankenhäusern als auch die, die in den privatkommerziellen Labors gemacht werden, nach den gleichen Tarifen bezahlt werden sollen. Dies ist ungerecht und vor allem auch nicht verhältnismäßig, da die Kosten, die in den Krankenhauslaboren anfallen aus mehreren und leicht verständlichen verschiedenen Gründen höher sind als die Kosten in den Privatlaboren. Somit stellt sich zurzeit die Frage wie die Labore im luxemburgischen Krankenhauswesen weiter funktionieren, organisiert und finanziert werden sollen. Und wie soll die die Zukunft für das betroffene Laborpersonal aussehen? Diese Ungewissheit belastet das in diesem Bereich tätige Personal, da es unter dem ständigen Druck einer unsicheren beruflichen Perspektive arbeitet.
Die Forderungen des Syndikats Gesundheit und Sozialwesen bleiben bestehen!
Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL erinnert daran, dass egal welche Lösung Politik und Krankenhäuser in Erwägung ziehen, das Personal und ihre Gewerkschaft an diesen Diskussionen beteiligt werden müssen und fordert, dass das gesamte Laborpersonal, sowohl das jetzige Personal als auch das zukünftig eingestellte Personal weiterhin die Arbeits- und Lohnbedingungen des Krankenhauskollektivvertrags der FHL erhält. Es ist unannehmbar, dass die Tarife mit denen das Gesundheitswesen finanziert werden sollen, sich an den Tätigkeiten jener Betriebe orientieren, die eine Tarifpolitik betreiben, die auf Lohndumping beruht und die sich nicht an den sozial fortschrittlichen Bestimmungen des FHL Kollektivvertrags beteiligen.
Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen warnt vor weiteren Auslagerungen unser öffentlichen Gesundheitsleistungen an die privat kommerzielle Wirtschaft und fordert den Erhalt einer optimalen Qualität sowie eine Arbeitsplatzabsicherung der tausenden Beschäftigten in diesen Bereichen.
Die Leitung des Syndikats Gesundheit und Sozialwesen des OGBL hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2012 einstimmig festgehalten, dass sie ihren berechtigten Forderungen gegebenenfalls mit gewerkschaftlichen Aktionen Nachdruck verleihen wird.
Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL am 24. Juli 2012
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