Der OGBL hat erfahren, dass der Regierungsrat anlässlich seines Treffens vom 27. Juli 2012 Kenntnis vom Gesetzesvorentwurf betreffend die Reform der Prozeduren bei der beruflichen Wiedereingliederung genommen hat. Folgt jetzt bis Ende September 2012 die Konsultationsphase bevor der Regierungsrat darüber entscheidet, wie es weitergeht.
Angesicht der Wichtigkeit dieser Reform, bedauert der OGBL, dass er nicht bereits vor Hinterlegung des Entwurfes zu Rate gezogen wurde. Dennoch erwartet er gespannt den integralen Text, um ihn inhaltlich analysieren und seine bezügliche Meinung kundtun zu können.
Wohlwissend, dass das Gesetz vom 25 Juli 2002 über die Berufsunfähigkeit und die berufliche Wiedereingliederung seit Monaten einen Zankapfel im ständigen Beschäftigungsausschuss darstellt, hofft der OGBL, dass der Vorentwurf den wirklichen Bedürfnissen der betroffenen Personen entspricht.
Diese Reform muss der Problematik in seiner Gesamtheit Rechnung tragen, ansonsten sie für die betroffenen Personen unbefriedigend sein wird.
Mitgeteilt vom Sozialsekretariat des OGBL am 1. August 2012
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