Der am 3. Dezember 2012 tagende Exekutivausschuss des OGBL hat sich erneut mit dem Rentenreformvorhaben der Regierung befasst. Obwohl einige Nachbesserungen auf Druck des OGBL stattgefunden haben, bleibt die Tatsache bestehen, dass diese Reform zu Leistungsverschlechterungen führen wird. Der OGBL hatte Vorschläge gemacht, um neue Finanzierungsquellen zu erschließen, die solche Verschlechterungen hätten verhindern können. Diese Vorschläge wurden von der Regierung ignoriert.
Die Rentenreform führt in der derzeitigen Fassung zu einem sozialen Rückschritt. Sie ist nicht ausgereift und müsste in einer verbesserten Form gleichzeitig mit der Wiedereingliederungsreform („Reclassement“) und der neuen vorgesehenen Gesetzgebung betreffend die Absicherung älterer Arbeitnehmer gestimmt werden.
Abschließend hat die OGBL-Exekutive kein Verständnis für die ersatzlose Streichung der zum 1. Januar 2013 geschuldeten 1,5-prozentigen Anpassung der Pensionen an die allgemeine Lohnentwicklung der Jahre 2009 und 2010. Der OGBL appelliert an die Abgeordnetenkammer umgehend einen Gesetzesentwurf für das fristgerechte Ausbezahlen des Rentanajustements auszuarbeiten.
Mitgeteilt vom OGBL am 4. Dezember 2012
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