Nachdem das OGBL-Syndikat Gesundheit & Sozialwesen Ende 2022 auf die ungerechte Einstellungspolitik aufmerksam gemacht hat, mit der unterstützendes Betreuungspersonal in der Kinderbetreuung konfrontiert war, konnte am 9. Februar eine Vereinbarung mit den SAS-Arbeitgeberverbänden getroffen werden.
Zur Erinnerung, bereits im Oktober 2022, prangerte der OGBL die Praxis an, betreuendes Personal, das im direkten Kontakt mit den Leistungsempfängern stand in die unterste Karriere des SAS Kollektivvertrages, C1 einzustufen. Dies, obwohl es dafür in diesem Punkt keine Einigung unter Sozialpartnern in der Vergangenheit gegeben hatte.
Nach mehreren gewerkschaftlichen Aktionen während der letzten Monate, machte sich der Zusammenhalt der Arbeitnehmer bezahlt und der Sozialdialog zwischen OGBL und FEDAS konnte wieder aufgenommen werden. In mehreren Sitzungen konnte der OGBL erfolgreich die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer verteidigen. Daraufhin fand die paritätische Kommission SAS am 9. Februar eine Einigung zu der korrekten Interpretation der Anwendung des Kollektivvertrags.
Dies bedeutet, dass ab sofort, Arbeitnehmer ohne sozialpädagogische Qualifikation, die für Betreuungsaufgaben oder die Unterstützung der sozialpädagogischen Betreuung eingestellt wurden, in die C2 Karriere aufgestuft werden und hier nach einem 3-jährigen Basisgehalt normal weitersteigen.
Bei den Arbeitnehmern ohne schulischen Abschluss wird eine Übergangsperiode vorgesehen die hauptsächlich dazu dient, ihnen die Möglichkeit zu geben die obligatorische 118-stündige Ausbildung „Grundlagen der Erziehung und Betreuung“ zu absolvieren, bevor sie in die C2 Karriere aufgestuft werden können.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen, am 9. Februar 2023
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