Es handelt sich um einen historischen Moment für die 250 Arbeitnehmer*innen des Nationalen Gesundheitslabors (Laboratoire national de santé – LNS), die ein privatrechtliches Statut haben. Die Direktion des LNS und die einzige im Betrieb vertretene Gewerkschaft, der OGBL, haben nämlich am 21. April 2023 den ersten Kollektivvertrag in der Geschichte des Unternehmens unterzeichnet. Dieser tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und wird für eine Dauer von drei Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 2025, in Kraft sein.
Die Diskussionen über die Einführung eines Kollektivvertrags im LNS begannen 2020, als der OGBL einen entsprechenden offiziellen Antrag stellte. Die Gespräche haben sich aufgrund der Covid-19-Pandemie leider verzögert. Den Verhandlungspartnern war es jedoch stets ein Anliegen, die Lohn- und Arbeitsbedingungen des Personals durch einen Kollektivvertrag substanziell zu verbessern.
Die Gesundheitskrise hat deutlich gezeigt, wie wichtig die Koordination und Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems ist. Als wesentlicher Bestandteil des luxemburgischen Gesundheitssystems hat das Personal des LNS stets ein beispielhaftes Engagement an den Tag gelegt, das weit über die reine Durchführung von Aufgaben hinausging.
Vor diesem Hintergrund wurde also der erste Kollektivvertrag am LNS abgeschlossen, der erhebliche Verbesserungen zum Vorteil der Beschäftigten mit sich bringt.
So werden die Gehälter nicht nur um durchschnittlich 4,5 % erhöht, sondern der Wert des Indexpunktes wird nunmehr an den des öffentlichen Dienstes und des Kollektivvertrags des Verbandes der Krankenhäuser (CCT FHL) angeglichen. Die betroffenen Beschäftigten erhalten außerdem eine Jahresendzulage, die einem 13. Monatsgehalt entspricht. Darüber hinaus sieht der Kollektivvertrag auch ein Urlaubsgeld in Höhe von 512 Euro brutto pro Jahr sowie eine einmalige Prämie von 500 Euro brutto bei Unterzeichnung des Kollektivvertrags vor.
Wichtig ist auch, dass die Bereitschaftsdienstentschädigung erhöht wird und Essensschecks für alle Beschäftigten eingeführt werden.
Der Kollektivvertrag sieht außerdem eine Erhöhung des Jahresurlaubs von 28 auf 32 Tage vor, wobei zwei zusätzliche Tage für Arbeitnehmer*innen ab 50 Jahren und zwei weitere Tage ab 55 Jahren hinzukommen. Ein Sozialurlaub von 40 Stunden pro Jahr sowie die Einführung der progressiven Vorruhestandsregelung sind ebenfalls Teil des Abkommens.
Schließlich haben der OGBL und die LNS-Direktion im Abkommen auch das Prinzip einer finanziellen Entwicklung festgehalten, die der des öffentlichen Sektors entspricht, wie es auch bei den beiden großen Kollektivverträgen des Sektors (SAS und FHL) der Fall ist.
Beide Vertragsparteien sehen in dieser Vereinbarung einen großen Schritt in Richtung einer besseren Anerkennung des Personals des LNS und seiner Rolle im luxemburgischen Gesundheitssystem. Es geht nun mehr denn je darum, unser Gesundheitssystem durch einheitliche Arbeitsbedingungen zu stärken und es bestmöglich auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.
Die Direktion des LNS und der OGBL möchten sich bei allen Beschäftigten für ihren unermüdlichen Einsatz in den vergangenen Jahren bedanken.
Mitgeteilt vom OGBL und der Direktion des Laboratoire national de santé, am 24. April 2023
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