Im Zusammenhang mit den Klagen einer großen Zahl von Polizisten mit Sekundarschulabschluss, die eine Neueinstufung in die Laufbahn B1 fordern, hat das Verwaltungsgericht vor kurzem ein Berufungsurteil gefällt. Darin betont das Gericht, dass “ein Eingreifen des Gesetzgebers zwar im Lichte der vom Verfassungsgericht gezogenen Lehren angebracht erscheint, das Gericht selbst jedoch keine Abhilfe schaffen kann, da es sonst in die Befugnisse des Gesetzgebers eingreifen würde”.
Die Schlussfolgerung ist also klar: Da der Gerichtshof eine Diskriminierung feststellt, aber nicht in den Gesetzgebungsprozess eingreifen kann, liegt die Verantwortung nun beim zuständigen Minister. Die derzeitige Rechtslage muss also geändert werden, um dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht zu werden.
Der Gerichtshof spricht in seinem Urteil auch von einer verpassten Chance: “Die Entscheidung des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Gesetzes vom 18. Juli 2018, die Polizeibeamten […], die im Besitz eines Diploms der klassischen oder allgemeinen Sekundarschule oder eines gleichwertigen Diploms […] sind, nicht von Amts wegen in die Gehaltsgruppe B1 einzustufen, ist eine politische Entscheidung […].
Der OGBL, der seit Februar 2020 mit der ADESP zusammenarbeitet, teilt voll und ganz die Forderung der ADESP nach einer Neueinstufung in die Gehaltsgruppe B1 und hat die in diesem Zusammenhang eingeleiteten rechtlichen Schritte unterstützt.
Es ist in der Tat nicht zu rechtfertigen, dass Polizeibeamte, die die gleichen Aufgaben wahrnehmen, im Wesentlichen das gleiche Arbeitsniveau haben und über die gleiche Stellenbeschreibung verfügen, in unterschiedliche Gehaltsgruppen eingestuft werden, je nachdem, ob sie vor oder nach dem 1. August 2018 eingestellt wurden. Es sei daran erinnert, dass die betroffenen Beamten vor dem 1. August 2018 keine Wahl zwischen den Laufbahnen B1 und C1 hatten und dass jeder, der Polizist werden wollte, Inspektor werden musste, was der heutigen Laufbahn C1 entspricht.
Es liegt nun an der Regierung, die bisher keine Bereitschaft gezeigt hat, ihre Entscheidung von 2018 zu revidieren, indem sie erklärt hat, sie wolle “das Urteil des Verwaltungsgerichts abwarten”, schnell zu handeln und innerhalb kurzer Zeit einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Die ADESP hat bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der auch vom OGBL unterstützt wird und auf den sich Minister Kox bei der Ausarbeitung seines Gesetzesentwurfs stützen könnte.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzesvorschlags der ADESP sind folgende
Alle Offiziere der Laufbahn C1 des Polizeikaders, deren erste Ernennung vor dem 1. August 2018 erfolgt ist und die am 1. August 2018 über einen Sekundarschulabschluss verfügten, werden in die Laufbahn B1 umgestuft; Die Neueinstufung erfolgt in die Dienstaltersstufe; Beamtinnen und Beamte, die bereits eine Beförderungsprüfung in der Laufbahn C1 bestanden haben, sind von der Beförderungsprüfung befreit; alle Beamtinnen und Beamte, die die Voraussetzungen für eine Neueinstufung erfüllen, aber nach dem 1. August 2018 durch die Mechanismen “Out-in” (Art. 66) oder “voie expresse” (Art. 94) in die Laufbahn B1 wechseln, werden ebenfalls rückwirkend zum 1. August 2018 neu eingestuft. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswirkungen der oben genannten Mechanismen nicht eintreten werden. Beamtinnen und Beamte, die seit 2018 die Prüfung für den Aufstieg in die Laufbahn B1 bestanden haben, müssen diese nicht erneut ablegen.
Der OGBL und die ADESP fordern Minister Kox und die gesamte Regierung auf, keine Zeit mehr zu verlieren und so schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der diesen Vorschlägen entspricht, um zu verhindern, dass die Situation innerhalb der großherzoglichen Polizei noch weiter eskaliert.
Es ist darauf hinzuweisen, dass den bereits benachteiligten Beamten eine zusätzliche Verantwortung auferlegt wird, nämlich die Ausbildung einer großen Zahl von Polizeianwärtern. Der ADESP wurden bereits mehrere Vorfälle gemeldet, die immer wieder darauf hinweisen, dass die notwendige professionelle Betreuung der Praktikanten aufgrund der niedrigen Moral nicht gewährleistet ist. Dieses vorhersehbare und katastrophale Szenario wurde dem Polizeiminister mehrfach angekündigt.
Mitgeteilt von OGBL und ADESP, am 8. Mai 2023
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