Goodyear

Erneuerung der Kollektivverträge

Die Kollektivverträge der Arbeitnehmer von Goodyear S.A. und Goodyear Dunlop Tires Operations S.A. wurden für die Dauer von drei Jahren ab dem 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 erneuert. Die Vereinbarung wurde am 25. April 2013 von den beiden Geschäftsführungen, einerseits, und den Vertretern der Gewerkschaften, dem federführenden OGBL, dem NGL-SNEP und dem LCGB, andererseits, unterschrieben.

Vereinbart wurde, dass der Stundenanfangslohn für alle pro Stunde bezahlten Arbeitnehmer, die regelmäßig am Samstag arbeiten, von 11,30€ auf 12,30€ (fester Anteil) erhöht wird, und für alle anderen Arbeitnehmer, die nicht regelmäßig am Samstag arbeiten, von 11,09€ auf 12,09€ (fester Anteil), dies ab Unterschrift des Kollektivvertrags.

Künftig wird der Stundenanfangslohn gleichzeitig mit dem gesetzlichen Mindestlohn angepasst, hier wird dann derselbe Indexpunkt zur Berechnung genommen.

Einführung eines neuen Mitbestimmungsinstruments

Außerdem haben die Arbeitnehmervertreter die Schaffung einer paritätischen Arbeitsgruppe ab Unterschrift des Kollektivvertrags erreicht. Diese Arbeitsgruppe verfolgt das Ziel Transparenz in Bezug auf das Bewertungssystem für die Arbeitnehmer und die damit verbundenen Lohnerhöhungen zu gewährleisten. Diese Gruppe wird auch mit den Fällen von Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Beurteiler befasst. Demzufolge kann jeder Arbeitnehmer seine Bewertungsmissbilligung schriftlich bei einem Mitglied der Gruppe einreichen. Die Gruppe kann auch Vorschläge zur Verbesserung des Bewertungssystems ausarbeiten

Die freigestellten Personalvertreter werden die Arbeitnehmerseite in dieser Gruppe vertreten.

Für die Personalvertreter und ihre Gewerkschaften bedeutet diese Arbeitsgruppe eine positive und wichtige Neuerung bezüglich der Mitbestimmung. Als Beispiel kann man anführen, dass die Gruppe bei der atypischen Beförderung eines Arbeitnehmers Lösungen und Maßnahmen zur Lösung einer eventuellen Zwistigkeit zwischen den Betroffenen vorschlagen kann.

Die vertragsschließenden Gewerkschaften begrüßen ebenfalls, dass sich die Gruppe von einem oder mehreren gewerkschaftlichen Sachverständigen unterstützen und beraten lassen kann.

Die Gruppe kommt bei Bedarf zusammen und mindestens einmal pro Trimester, um die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen zu überprüfen und die Ausführung der getroffenen Entscheidungen zu überwachen. Jede Partei kann ein Treffen außerhalb des aufgestellten Terminkalenders beantragen.

Schlussendlich bleibt hervorzuheben, dass die Verhandlungen in einem guten sozialpartnerschaftlichen Klima abliefen.

25. April 2013