Kollektivvertrag Heintz van Landewyck

Warten auf den Textvorschlag des Arbeitgebers

Romain Daubenfeld, Zentralsekretär

Dank des konsequenten und resoluten Einsatzes des OGBL, kam es am 22. Juli 2013 zu einer prinzipiellen Einigung im Tarifstreit beim Zigarettenfabrikanten Heintz van Landewyck, dies nachdem der Arbeitgeber in einer von ihm einberufenen Sitzung ein substanziell verbessertes Angebot unterbreitete.

Auf Druck des OGBL hatten die Gewerkschaften am 27. Juni 2013 das Nationale Schlichtungsamt eingeschaltet, dies nachdem der Arbeitgeber unannehmbare Bedingungen für die Unterzeichnung eines neuen Kollektivvertrags gestellt hatte. Die angebotene Lohnerhöhung von 1,5% sollte ursprünglich nur erfolgen, falls die automatische Lohnindexierung bis dahin abgeschafft sei.

Dies brachte den OGBL auf die Palme, der sich, entgegen dem LCGB, von Anfang an vehement gegen eine Vermischung von Lohnindexierung und Lohnpolitik gewehrt hatte.

Kompromissvorschlag

 

Nun schlägt die Firmenleitung folgenden Kompromiss vor:

  • Erhöhung der Tabellenlöhne um 1,5 Prozent ab dem 1. September 2013;
  • Ausstellen von Geschenkgutscheinen im Wert von 300 € im Jahr 2014;
  • Abschaffen der Anwesenheitsprämie in Höhe von maximal 420 € im Jahr, mit der die Abwesenheit wegen Krankheit bekämpft werden soll;
  • eine weitere Erhöhung der Tabellenlöhne um 1,5 Prozent im Jahr 2014 falls die automatische Lohnindexierung nach den Parlamentswahlen von Oktober 2013 abgeschafft werden sollte;
  • geringfügige Änderungen am Prämiensystem für Arbeitnehmer über 50 Jahre.

Bis Ende der Woche soll ein Textvorschlag vorliegen, der dann sorgfältig vom OGBL analysiert wird. Erst wenn der Vertragszusatz unterzeichnet ist, kann die für den 1. August 2013 geplante Sitzung vor dem nationalen Schlichtungsamt abgesagt werden.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Nahrung, Genuss und Gaststätten
am 23. Juli 2013