Am 7. Juni 2023 fand die traditionelle Frühlings-Quadripartite statt. Wie in den vergangenen Jahren wurden die finanzielle Situation der Kranken- und Mutterschaftsversicherung und die Verbesserung der zahnärztlichen Leistungen besprochen, ohne jedoch nennenswerte Fortschritte zu erzielen.
Finanzielle Situation der Kranken- und Mutterschaftsversicherung
Auf der Tagesordnung stand zunächst die Analyse der Finanzlage der Kranken- und Mutterschaftsversicherung. Die Bilanz 2022 weist ein negatives Betriebsergebnis von 41,6 Millionen Euro aus.
Tatsächlich konnten die Einnahmen in Höhe von 3910,3 Millionen Euro die Entwicklung der Ausgaben im Jahr 2022 nicht vollständig ausgleichen, die 3951,9 Millionen Euro erreichten.
Die Gesamtreserve sinkt somit von 903,2 Millionen Euro im Jahr 2021 (24,9 % der laufenden Ausgaben) auf 861,6 Millionen Euro im Jahr 2022 (21,8 % der laufenden Ausgaben). Dennoch stellt die Reserve immer noch mehr als das Doppelte der im Sozialversicherungsgesetzbuch festgelegten Mindestreserve von 10 % dar. Es besteht also kein Grund zur Beunruhigung.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird den jüngsten Schätzungen zufolge ein Defizit von rund 41,5 Millionen Euro bei den laufenden Ausgaben erwartet. Folglich wird die Gesamtrücklage voraussichtlich weiter auf 820,2 Millionen Euro sinken, was 19,1 % der geschätzten laufenden Ausgaben für 2023 entspricht.
Bei der Vorstellung der finanziellen Situation der Kranken- und Mutterschaftsversicherung hat der OGBL interveniert und darauf bestanden, dass die Anstrengungen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts der Krankenversicherung nicht auf Kosten der Versicherten gehen dürfen. Der OGBL bestand auch darauf, dass die angekündigten und seit Jahren versprochenen neuen Leistungen endlich konkretisiert werden.
Der Minister für soziale Sicherheit versicherte, dass die derzeitige Finanzlage keine Auswirkungen auf die Einführung der geplanten neuen Leistungen haben werde.
Der OGBL erinnerte zudem daran, dass die Regierung die Geldleistungen für den Mutterschaftsteil übernehmen müsste – Leistungen, die der Krankenversicherung im Zuge der Krankenversicherungsreform 2010 auferlegt wurden. Wenn die Regierung diese Kosten übernehmen würde, würde das oben erwähnte Defizit mehr als ausgeglichen werden.
Verbesserung der zahnärztlichen Leistungen
Ein weiterer Punkt, der bei diesem Treffen behandelt wurde, waren die neuen Leistungen im Bereich der Zahnmedizin. Im Jahr 2017 war beschlossen worden, für neue zahnmedizinische Leistungen ein Budget in Höhe von 12,4 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Bei der letzten Quadripartite am 19. Oktober 2022 hatte es lange Diskussionen über die Kostenübernahme und die Aufnahme von Behandlungen wie Fissurenfüllung, Füllungsmaterial und Kavitätenpräparation („wäisse Plomb“) in die Nomenklatur gegeben. In Bezug auf den letzten Punkt hatte es keine Fortschritte gegeben. Der OGBL kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte (AMMD) nicht wirklich daran interessiert ist, im Interesse des Patienten eine Lösung für dieses Problem zu finden.
Der OGBL hat den Sozialversicherungsminister auch darauf angesprochen, wann die Versicherten endlich in den Genuss der direkten Sofortzahlung (PID) kommen werden, die die Versicherten finanziell entlasten wird, indem sie kein Geld mehr für medizinische Behandlungen vorstrecken müssen. Dem Minister zufolge soll die Regelung im September 2023 eingeführt werden.
Carlos Pereira Mitglied des geschäftsführenden Vorstands
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