Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland ist am 1. 1. 2014 in Kraft getreten. Demnach werden alle Renten, die eine in Deutschland ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung aus Luxemburg erhält, in Luxemburg besteuert. Die luxemburgische Rentenkasse führt die Steuer auf Anweisung der Luxemburger Steuerverwaltung ab (Administration des contributions directes / ACD).
Steuerpflichtige, die gleichzeitig mehrere Löhne oder Renten beziehen, erhalten mehrere Steuerkarten:
Die originale Steuerkarte wird von der Steuerverwaltung in der Regel direkt an die Pensionskasse verschickt, gemäß der Daten der „Gültigkeitsbescheinigung“, welche alle Rentner Ende letzten Jahres erhalten haben, und wo gegebenenfalls Berichtigungen vorgenommen werden konnten.
Vielen Rentnerinnen und Rentnern wurde bei der Rente für Januar 2014, welche Ende Dezember 2013 ausbezahlt worden ist, ein erhöhter Steuersatz abgehalten.
Dies kann mehrere Ursachen haben: Die Rente wird, wie oben angegeben, per Zusatzsteuerkarte mit einem fixen Steuersatz versteuert. Dieser kann je nach Steuerklasse bis zu 33 Prozent betragen. Dies ist der Fall wenn:
Wenn die Änderung der Steuerverwaltung mitgeteilt wurde, erstattet die Pensionskasse die zu viel gezahlten Steuern zurück.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Informationen der Steuerverwaltung bereits mitgeteilt wurden, und trotzdem von der Rentenkasse der Höchststeuersatz von 33% abgehalten wurde, weil zum Zeitpunkt der Rentenzahlung keine Lohnsteuerkarte vorgelegen hat. In diesem Fall wird die zu viel gezahlte Steuer ebenfalls mit einer der nächsten Rentenzahlungen zurückerstattet.
Mitgeteilt vom OGBL am 24. Januar 2014
Kontaktperson: Patrick Freichel: patrick.freichel@ogbl.lu
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