Am 1. April 2014 wurde eine OGBL-Delegation unter Leitung von Carlos Pereira, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, von Justizminister Felix Braz zu einem Gedankenaustausch über die Reform des Strafregisters und über das Konkursgesetz empfangen.
Der OGBL hatte um dieses Treffen gebeten, vor allem, um Minister Braz seine Vorbehalte bezüglich der Neuorganisierung des Strafregisters, die von der Vorgängerregierung in Angriff genommen wurde, mitzuteilen. In der Tat ist es für den OGBL ein Problem, wenn einerseits das Zeugnis Nr. 3 abgeschafft wird und dessen Inhalt in das Zeugnis Nr. 2 integriert wird und andererseits der Arbeitgeber das bedingungslose Recht erhält vom Arbeitnehmer oder vom Bewerber, einen Auszug aus seinem Strafregister zu verlangen.
Gleich am Anfang hat Minister Braz die Delegation darüber informiert, dass die Regierung vorhat, in kürzester Zeit die Maßnahmen zu ändern. Der Minister erklärte, dass auch wenn es keine Probleme im Bereich des Datenschutzes gebe, eine Revision des Zeugnisses Nr. 2 notwendig sei. Er ist der Meinung, dass das System, das von der Vorgängerregierung eingeführt wurde, weit über das erwünschte Ziel hinausschießt.
Was das bedingungslose Recht der Arbeitnehmer betrifft, von einem Arbeitnehmer jederzeit während seiner Laufbahn im Betrieb oder von einem Bewerber einen Auszug seines Strafregisters zu verlangen, so hat die Regierung vor, dieses Recht durch Bedingungen einzuschränken.
Schließlich gab es einen weitgreifenden Gedankenaustausch über die vorgesehene Reform des Konkursgesetzes. Der OGBL hat vor allem darauf bestanden, dass Rechte und Schutz der Arbeitnehmer besser im Gesetzesentwurf berücksichtigt werden.
Mitgeteilt vom OGBL am 3. April 2014
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