Der OGBL weist darauf hin, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, darunter auch das Wahlrecht, zu den Freistellungen gehören, die jeder und jedem Arbeitnehmer bei voller Lohnfortzahlung gemäß Artikel L. 233-11 des Arbeitsgesetzbuchs genießen muss.
Folglich haben alle Beschäftigten, die an diesem Sonntag, dem 8. Oktober 2023, arbeiten und während der Öffnungszeiten der Wahllokale (8.00 bis 14.00 Uhr) an den Parlamentswahlen teilnehmen möchten, das Recht, dies während ihrer Arbeitszeit zu tun, ohne dafür in irgendeiner Weise bestraft zu werden.
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen rät der OGBL den betroffenen Arbeitnehmer*innen jedoch, diese Freistellung im Voraus mit ihrem Arbeitgeber zu besprechen.
Abschließend bittet der OGBL alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Ausübung dieses Rechts auf Hindernisse stoßen, sich per E-Mail an folgende Adresse zu wenden: contact.ogbl.lu
Mitgeteilt vom OGBL, den 4. Oktober 2023
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