Vergangenen Herbst hatte sich der OGBL in einem offiziellen Schreiben an das Unterrichtsministerium gewendet, um darauf aufmerksam zu machen, dass einige Jugendliche Probleme hatten, eine Lehrstelle zu finden, und dies wegen dem Übergang vom alten zum neuen System (CATP-DAP). Schließlich wurden Gemeinden und öffentliche Verwaltungen damit beauftragt, die praktische Ausbildung der Lehrlinge im Rahmen einer „Ausbildungsvereinbarung“ zu gewährleisten.
Die gleichen Lehrlinge mussten allerdings feststellen, dass die beiden letzten Monate ihrer Ausbildung nicht vergütet werden konnten, da das Budget hierfür gestrichen worden war. Nicht genug damit, dass sie nicht wussten, wann sie genau ihre letzte Vergütung bekommen würden, sondern sie mussten auch noch finanzielle Einbußen in Höhe von 60% in Kauf nehmen, im Vergleich zu der Summe, die ihnen durch das großherzogliche Reglement zustehen würde, das die Vergütungen sämtlicher Berufe festlegt.
Nach einem kürzlich erhaltenen Brief von der stellvertretenden Direktorin der Berufsausbildung, nimmt der OGBL mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das erforderliche Budget zur Vergütung der zwei letzten Monate der Ausbildung der Lehrlinge im Jahr 2013 bewilligt wurde, und dass die „Ausbildungsverträge“ durch reguläre „Lehrverträge“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass diese Lehrlinge ebenfalls rückwirkend den Unterschied zu ihrer Vergütung, also die 40%, die ihnen fehlen, erhalten werden.
In diesem Zusammenhang erinnert der OGBL daran, dass die Lehrlingsausbildung eine der besten Möglichkeiten ist, die jungen Menschen ins Arbeitsleben einzugliedern, und auch eine Garantie für die Zukunft der Unternehmen darstellt, die eigentlich die Verantwortung dafür tragen, dass genügend Lehrstellen sowie annehmbare Vergütungen und eine soziale Absicherung gewährleistet werden.
Mitgeteilt vom OGBL am 26. Juni 2014
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