Eine OGBL-Delegation, angeführt von ihrem Generalsekretär André Roeltgen, wurde am 21. Juli 2014 von der Familien- und Integrationsministerin Corinne Cahen empfangen, zu einem dringenden Meinungsaustausch zu den Regierungserklärungen bezüglich der Einführung eines neuen 0,5%-Beitrags.
Die Ministerin hat das Vorhaben der Regierung bestätigt, ab kommendem Jahr einen neuen Sozialbeitrag einzuführen, der die Sachleistungen zugunsten der Kleinkinder finanzieren soll. Die Ministerin konnte jedoch keine weiteren Details liefern. Sie erklärte, dass dieses neue Finanzierungsmittel, das zurzeit noch auf seine praktische Anwendung hin ausgearbeitet wird, ihren Kompetenzen nicht direkt unterliegt.
Der OGBL hat mit Nachdruck unterstrichen, dass ein solcher Beitrag einen Paradigmenwechsel darstellen würde, eine beträchtliche Änderung der Philosophie, auf der zurzeit die Finanzierung der staatlichen Sozialleistungen fußen. Indem die anvisierten Leistungen aus dem allgemeinen Steuerregime herausgetrennt werden und indem man sie auf einem linearen spezifischen Beitrag basieren lässt – nicht progressiv im Gegensatz zur Einkommenssteuer – ist der Staat dabei sozusagen ein steuerliches „Outsourcing“ durchzuführen, das gegen die soziale Gerechtigkeit und Steuergerechtigkeit geht. Der OGBL hat seinen prinzipiellen Einspruch gegen diese Idee erhoben.
Dazu kommt, dass wenn man die Finanzierung der Sachleistungen aus dem allgemeinen Steuerregime heraustrennt, die Regierung in einem gewissen Sinne zu verstehen gibt, dass die Finanzierung der Personal- und Materialinfrastrukturen für Kinderbetreuung nicht zu den Aufgaben der Arbeitgeber gehört. Jedoch ist die Einbringung der Unternehmen für den OGBL nur logisch, da die Regierungspolitik sich nach der europäischen Politik richtet, die die Frauen für die Arbeit mobilisieren will. Diese Leistungen tragen ebenfalls dazu bei, die Ausbildung und die Qualifizierung der Arbeitskräfte von morgen zu finanzieren. Der OGBL hat hierzu in dieser gleichen Logik bemerkt, dass die Familienzulagen bis 1994 über Arbeitgeberbeiträge finanziert wurden.
Mit der Einführung eines solchen Beitrags, würde die Regierung die Kaufkraft der Haushalte erneut einseitig belasten, nachdem sie schon beschlossen hat, die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2015 zu erhöhen. Die Regierung würde damit eine zweite vollendete Tatsache schaffen, noch bevor die große Debatte über eine globale Steuerreform begonnen habe. Der OGBL kann mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein.
Die Ministerin hat versichert, dass dieser neue von der Regierung vorgesehene Beitrag nicht in Verbindung mit den Überlegungen steht, die zurzeit über die Familienzuschüsse laufen. Andererseits hat die Ministerin nochmals das Vorhaben der Regierung bekräftigt, die Höhe der Familienzulagen zu vereinheitlichen, auch mit dem Ziel, die Gesamtkosten des Systems zu senken. Die Ministerin hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe der Idee gerechtfertigt, ein soziales Selektivitätselement in das Regime der Familienzulagen einzubringen, indem sie unüberwindbare technische Hürden nannte.
Der OGBL, auch wenn er nicht prinzipiell gegen eine solche Vereinheitlichung ist, widersetzt sich jedoch gegen die Senkung des Gesamthaushalts der Nationalen Kasse für Familienzulagen. Er hat zudem ein weiteres Mal unterstrichen, dass eine Anpassung der Beträge eilt, da die Familienzulagen (Kindergeld, Schulanfangszulage, Elternurlaub…) seit vielen Jahren nicht mehr angepasst wurden und so einer schleichenden Entwertung gegenüberstehen. Dies brachte eine Entwertung von 18,8% des Wertes der Familienzulagen, seitdem sie im Jahre 2006 aus dem Index herausgetrennt wurden. Dazu kommen noch 30% bezüglich des Elternurlaubs, seit seiner Einführung 1999 (Ergebnis aus Kombination von Desindexierung und Nicht-Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung).
Die Ministerin hat dem OGBL vorgeschlagen, sich nochmal nach der Sommerpause wiederzusehen.
Mitgeteilt vom OGBL am 23. Juli 2014
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