Unterredung des OGBL-Syndikats Gesundheit und Sozialwesen mit Gesundheitsministerin Lydia Mutsch
Auf der Tagesordnung der vom OGBL angefragten Unterredung, die kürzlich stattfand, standen die möglichen Auswirkungen des neuen Spitalplans auf die Beschäftigten in den Krankenhäusern. Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL beklagte, dass es als größte Vertretung der Beschäftigten in diesem Sektor, nicht mit in die Ausarbeitung eines solch wichtigen „avant-projet de règlement grand-ducal“ eingebunden wurde. Des Weiteren forderte der OGBL den Erhalt eines qualitativ hochwertigen Gesundheitswesens, das nicht durch Sparmaßnahmen gefährdet werden darf.
Die Ministerin informierte das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen, dass die großen Richtlinien des Spitalplans auf der Version ihres Vorgängers Mars di Bartolomeo basieren. Der Schwerpunkt liegt auf den ambulanten Behandlungen und den Tageskliniken sowie auf der Bündelung von Kompetenzen. Darüber hinaus soll der Spitalplan die bereits begonnenen Fusionen von Krankenhäusern begleiten. Was die Zeitschiene betrifft, so soll der neue Spitalplan im Herbst dem Parlament vorgelegt werden und voraussichtlich im Januar 2015 in Kraft treten.
Betreffend die Zusammenlegung der Kompetenzen, wiesen die Verantwortlichen des Syndikats die Ministerin darauf hin, dass eine sinnvolle Bündelung verschiedener Aktivitäten der Qualitätssteigerung dient, jedoch nicht zu falschen Einsparungen beim Personal auf Kosten der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsplatzsicherheit des Personals und der Pflegequalität für die Patienten führen darf. Die Ministerin versicherte dem OGBL, dass sie keine Bündelung von Kompetenzen unter finanziellem Druck vorantreibt. Mit der Schaffung dieser Kompetenzzentren soll kein Personal abgebaut werden.
Mit der Zukunft der Clinique Ste-Marie sowie der geplanten Restrukturierung der Krankenhauslabors standen zwei weitere wichtige aktuelle Themen auf der Tagesordnung. Die Ministerin informierte den OGBL, dass die Clinique Ste-Marie bis 2020 im neuen Spitalplan abgesichert wird, ehe die Klinik eine neue Bestimmung bekommt. Die Zahl der Akutbetten soll innerhalb der nächsten zwei Jahre herabgesetzt werden, und durch Betten für geriatrische und neuro-vegetative Fälle ersetzt werden. Auch hier wird es nicht zu einem Personalabbau kommen.
Betreffend die Labors informierte die Ministerin, dass hier eine Zentralisierung im CHL vorgesehen ist, wobei die einzelnen Spitäler Bereitschaftslabors behalten. Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Arbeitsplatzsicherheit laut dem Artikel 36 des FHL-Kollektivvertrags garantiert werden muss. Um eine sozial verträgliche Restrukturierung zu ermöglichen, muss eine entsprechende Übergangszeit gewährleistet sein.
Die Ministerin versprach kurzfristig eine weitere Unterredung, bei der die Ausbildung, die PRN-Methode (Instrument zur Messung der Aktivität respektive der Berechnung der Personalstellen im Pflegebereich), und das im Regierungsprogramm angestrebte neue Finanzierungsmodell über sogenannte „Fallpauschalen“, das erhebliche Risiken für die Patienten- und Personalinteressen mit sich bringt, angesprochen werden sollen. Im Zusammenhang mit den anstehenden Budgetverhandlungen der Gesundheitskasse (CNS) erinnerte der OGBL nochmals daran, dass bei der Finanzierung des Krankenhaussektors den Entwicklungen des Kollektivvertrags Rechnung getragen werden muss.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 5. September 2014
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