Der OGBL prangert die allgemeine Ausrichtung der Budgetvorlage 2015 an, die von der Regierung in der Abgeordnetenkammer am Mittwoch, dem 15. Oktober 2014, vorgestellt wurde. Er bedauert es einmal mehr, dass er im Vorfeld, bei der Ausarbeitung dieses Budgets nicht hinzugezogen wurde.
Obwohl die finanzielle Situation in Luxemburg alles andere als schlecht ist und obwohl das jetzige Budget an sich ausgeglichen ist – wie die offiziellen Zahlen es belegen – so hält der OGBL die Herangehensweise der Regierung für wirtschaftlich falsch und sozial ungerecht, mit der der steuerliche Druck auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen erhöht wird, und so die innere Nachfrage beschnitten wird. Die Regierung müsste gerade das Gegenteil tun, so unterstreicht der OGBL.
Im Gegensatz zu den Aussagen des Finanzministers, sieht der OGBL die Budgetvorlage 2015 in einer sozialen Schieflage, und zwar auf Kosten der Arbeitnehmer und Rentner. Die sozialen Ungerechtigkeiten haben in den vergangenen Jahren zugenommen, und die Maßnahmen, die von der Regierung angekündigt werden, werden sie noch verschärfen. Eine ihres Namens würdige Sozialpolitik müsste vielmehr alles tun, um die soziale Gleichheit und Gerechtigkeit zu fördern. Der OGBL bedauert in diesem Zusammenhang auch, dass die Budgetvorlage nicht eine einzige Maßnahme enthält, die die Staatseinnahmen erhöhen könnte, indem die Schicht der Wohlhabenden mehr einbezogen wird.
Der OGBL besteht abermals darauf, die Regierung vor einer Einführung eines allgemeinen Beitrags von 0,5% auf die Gehälter und Renten zu warnen, Beitrag der dazu dienen soll, die Familienpolitik zu finanzieren. Über seinen auf sozialer und steuerlicher Ebene zutiefst ungerechten Charakter hinaus, wirft dieser Beitrag eine ganze Reihe von juristischen Fragen auf, die die Regierung bisher noch nicht vollständig beantwortet hat.
Der OGBL wird in den kommenden Tagen alle seine Gremien zusammenrufen, um eine tiefgreifendere Analyse der Budgetvorlage 2015 zu machen, und dann sämtliche Schlussfolgerungen zu ziehen.
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Mitgeteilt vom OGBL am 17. Oktober 2014
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