Ein neuer Kollektivvertrag wurde am 16.10.2014, nach sechs Monaten intensiver Verhandlungen in einer vertrauensvollen Atmosphäre, für die Dauer von drei Jahren vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2017 unterschrieben.
Bewertungssystem Der neue Kollektivvertrag sieht ein Bewertungssystem der Kompetenzen und der Leistungen für alle Beschäftigten vor. Für jeden Arbeitnehmer sind ein jährliches Bewertungsgespräch und ein Zwischengespräch mit dem direkten Vorgesetzten vorgesehen. Nach der Selbstbewertung durch den Arbeitnehmer, führt der Vorgesetzte während der Gespräche eine Auswertung der Kompetenzen und der erreichten Ziele durch. Anschließend erstellt er zusammen mit dem Arbeitnehmer einen persönlichen Entwicklungsplan. Die Einführung des Bewertungssystems beginnt mit einer allgemeinen Testphase, die bis Ende 2015 dauert. Ein erstes Auswertungsgespräch ist für Ende 2014 vorgesehen. Die Testphase für die Bewertung der Ziele läuft bis Ende 2017. Vor Beginn der ersten Gespräche werden Informationsveranstaltungen sowie Weiterbildungen für die Mitarbeiter stattfinden. Eine Überwachungs- und Vermittlungskommission ist fester Bestandteil des neuen Bewertungssytems.
Einstufung der Beschäftigten Die Einstufung der Beschäftigten wurde überarbeitet und das Prinzip einer „offenen“ Karriere wurde eingeführt. Die Beschäftigten werden gemäß ihrer Funktion in elf neue Grade eingegliedert. Der Zugang zu einem Grad setzt bestimmte Studien oder eine gleichwertige Erfahrung für die Ausübung dieser Funktion voraus. Der Wechsel von einem Grad zum nächsten ist von der persönlichen Bewertung abhängig.
Entlohnung und Neuzuordnung Parallel zur neuen Einstufung wurde auch eine neue Gehältertabelle festgelegt. Über den Lebensarbeitszeitraum gerechnet, ist das Niveau der Gehälter vergleichbar mit dem Kollektivvertrag vom 20. Dezember 2012. Die Mechanismen für die Gehältererhöhung gemäß Betriebszugehörigkeit und andere Bestimmungen bleiben erhalten. Bei der Eingliederung in das neue System wird sichergestellt, dass kein Arbeitnehmer Gehaltseinbußen erfährt. Die Personaldelegation wird im Vorfeld über die Eingliederung der Arbeitnehmer informiert.
Gratifikation Der Berechnungsmodus und die Höhe der Gratifikation wurden neu bestimmt.
Gleitzeit Mit der Gleitzeit wurden neue Zeiten eingeführt. Die Arbeitnehmer können zwischen 7:00 und 9:00 Uhr zur Arbeit kommen und zwischen 16:00 und 19:00 Uhr Feierabend machen. Die Mittagspause bleibt unverändert. Die tägliche Arbeitszeit beträgt minimal fünf Stunden und maximal zehn Stunden. Das maximale monatliche Zeitguthaben wird von zehn auf 20 Stunden erhöht. Jeder kann pro Kalenderjahr maximal zwölf Tage frei nehmen. Diese Tage sind nicht zwingend an Kalendermonate gebunden. Die Gleitzeit gilt für alle, d.h. für Arbeitnehmer, die vom Kollektivvertrag abhängen, sowie für leitende Angestellte, die nicht unter die kollektivvertraglichen Bestimmungen fallen.
Ruhetage, Endjahresurlaub und Sozialurlaub Beim Endjahresurlaub zwischen Weihnachten und Neujahr haben die Arbeitnehmer frei, wobei ihnen drei Urlaubstage angerechnet werden. Die Arbeitnehmer haben pro vollständiges Arbeitsjahr ein Anrecht auf 5,5 persönliche Ruhetage.
Zusatzkrankenversicherung Die Direktion willigte ein, die Einführung einer Zusatzkrankenversicherung für alle Arbeitnehmer zu prüfen.
Mitgeteilt am 23. Oktober 2014
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