Am 31. März 2015 wurde die Geschäftsleitung des CNPF darüber informiert, dass der letzte Termin zur Einreichung eines Antrags zum Erhalt von Erziehungs- und Mutterschaftsgeld auf den 31. Mai festgelegt ist. Nach dem 1. Juni 2015 wird also kein Antrag mehr von der CNPF akzeptiert werden.
Diese Maßnahme ist Teil des Plans, genannt „Zukunftspak“, der 258 Maßnahmen auflistet und der von der Regierung im Rahmen der Diskussionen des Ausgleichs des Staatshaushaltes von 2015 und der darauffolgenden Jahre ausgerufen wurde.
Der OGBL vertritt die Meinung, dass die Aufhebung der genannten Gelder verfrüht ist, wenn man die ganzen aktuellen Gespräche zwischen Regierung und Sozialpartnern betrachtet, bezüglich des Elternurlaubs, des familienbedingten Urlaubs, des Mutterschaftsurlaubs oder des Urlaubs zum Stillen. Bis heute wurde dem OGBL noch kein einziges Vorprojekt vorgelegt.
Außerdem hat die Regierung das Abkommen, das sie am 28. November 2014 mit den Gewerkschaften unterzeichnet hat, noch nicht umgesetzt. Dieses Abkommen sieht die Anpassung des Elternurlaubsgeldes an den Betrag des nichtqualifizierten sozialen Mindestlohns.
Darüber hinaus ist es vorgesehen den Zeitraum des Elternurlaubs dahingehend zu flexibilisieren, dass ein Arbeitnehmer die Wahl hat, einen Ganzzeitelternurlaub in vier statt sechs Monaten oder einen Teilzeitelternurlaub in acht statt zwölf Monaten zu nehmen, indem er die gleiche Gesamtsumme an Elternurlaubsgeld ausbezahlt bekommt.
In diesem Zusammenhang lehnt der OGBL jegliche ungleiche Behandlung kategorisch ab indem er darauf besteht, dass jeder, unabhängig von seinem Lohn, die gleiche Elternurlaubsentschädigung bekommt.
Der OGBL fordert, dass die angesprochenen Aufhebungen gleichzeitig mit den oben angesprochenen Reformen durchgeführt werden.
Der OGBL möchte zum Schluss daran erinnern, dass diese Aufhebung vorwiegend die Familien mit niedrigem Einkommen betreffen wird, und dass die Gefahr besteht, dass die Armut sich noch weiter verbreitet.
Mitgeteilt vom OGBL am 10. April 2015
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