Nach langen und schwierigen Verhandlungen, die am 25. Juni 2015 geführt wurden, haben die Gewerkschaften OGBL und LCGB einerseits und der Verband der Reinigungsfirmen andrerseits eine Verlängerung des Kollektivvertrags für die Gesamtheit der Arbeitnehmer(innen) des Sektors unterzeichnet.
Es wurde beschlossen: • den Kollektivvertrag vom 29. Januar 2014 bis zum 29. Januar 2017 inklusive zu verlängern; • den Arbeitnehmer(innen) eine tarifliche Stundenlohnerhöhung von 0,6% zum 1. Januar 2017 zu gewähren; • im September 2015 die Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel einen neuen Arbeitskollektivvertrag auszuhandeln, und am gleichen Tag den Kalender für den Verhandlungsverlauf festzulegen.
Für den OGBL bleibt der gerichtliche Beschluss vom 10. Juli 2014, bezüglich des qualifizierten Mindestlohns, eine Priorität. Mehrere Fälle stehen vor einer gerichtlichen Entscheidung.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Private Reinigungsdienste, Private Hygiene- und Umweltdienste, am 29. Juni 2015
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