Anstieg der Preise für die Bewohner der Altenheime

Der OGBL ruft die Regierung dazu auf, dringend einzugreifen

Mit einer gewissen Wut stellt der OGBL fest, dass das Paket der Sparmaßnahmen, das vergangenes Jahr von der Regierung beschlossen und fälschlicherweise „Zukunftspak“ genannt wurde, langsam aber sicher die so gefürchteten verheerenden Folgen nach sich zieht. Einige Altenheime haben in der Tat kürzlich ihren Einwohnern mitgeteilt, dass die Aufenthaltspreise in nächster Zukunft erhöht würden. Eine unsoziale Maßnahme, die merklich der neuen, von der „Cellule d’évaluation et d’orientation de l’assurance-dépendance (CEO)“, geführten Politik entspricht, die seit Januar 2015 einschränkendere Kriterien für die Gewährung von Leistungen anwendet.

Der OGBL zeigt sich hier umso mehr entsetzt weil das Abkommen, das am 28. November 2014 zwischen den repräsentativen Gewerkschaften und der Regierung vereinbart wurde, hier ganz einfach von der Exekutive mit Füßen getreten wird. Die Regierung hatte sich nämlich dazu verpflichtet, dass die vorgesehenen Maßnahmen den Empfängern der Pflegeversicherung nicht schaden würden. Dies ist jedoch genau das was passiert.

Der OGBL verurteilt ebenfalls den unfairen Charakter der von einigen Pflegedienstleistern beschlossenen Maßnahme, die also den Entschluss fassen, dass die Zusatzkosten, die durch die vom CEO geführte Politik entstehen, allein von den Pflegeversicherungsempfängern getragen werden müssen.

Bei der Sitzung, die kommende Woche stattfinden soll, zwischen Regierung, dem Dachverband der Hilfe- und Pflegedienstleister [Confédération des organismes prestataires d’aides et de soins – (COPAS)] und den Gewerkschaften, soll dieses Thema der restriktiveren Dienstleistungskriterien im Rahmen der Pflegeversicherung angesprochen werden. Der OGBL wird die Außerkraftsetzung der neuen Kriterien fordern und wird sich kategorisch jeglicher Preiserhöhung für die Einwohner in den Altenheimen widersetzen.

Der OGBL bittet die Regierung darum, dringend in dieser Sache einzugreifen, um den abhängigen Personen sämtliche zusätzlichen Kostenbeiträge zu ersparen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 17. Juli 2015