Eine Delegation der Abteilung Behinderte Arbeitnehmer (DTH), zusammengesetzt aus Joël Delvaux, Ronny Wagner, Guy Bintz, Marc Seiler und Jang Paulus, in Begleitung von Carlos Pereira, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, und Lynn Settinger, Zentralsekretärin, wurde vom Gesundheitsminister Romain Schneider empfangen, um sich über die zukünftige Reform der Pflegeversicherung zu unterhalten.
Nachdem der Minister kurz die Grundlinien der Reform, so wie er sie in Betracht zieht, vorgestellt hat, die außerdem weit davon entfernt ist, die Zustimmung des OGBL zu erhalten, hat der Minister darauf bestanden, die DTH dahingehend zu beruhigen, indem er ihr versprach, dass die Berechnungsmethode der Pauschale, die jedem Empfänger zusteht, in Zukunft die gleiche bleiben wird.
Die Vertreter der DTH haben ihrerseits den Minister darauf aufmerksam gemacht, dass der gegenwärtige Katalog der angebotenen Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung sehr schlecht an ihre Situation angepasst ist. Wie der Minister selbst unterstrich ist es tatsächlich so, dass die Pflegeversicherung ursprünglich eingeführt wurde, um vorwiegend den Bedürfnissen der älteren Menschen zu begegnen, und nur in geringem Maße denen der Menschen mit Behinderung. Der Minister hat sich jedoch dazu verpflichtet, diese Missstände im Rahmen der Reform zu beheben und hat sogar der DTH vorgeschlagen, ihm eine Liste mit Leistungen zukommen zu lassen, die dem Katalog beigefügt werden müssten.
Der Minister hat ebenfalls darüber informiert, dass es dringend scheint klarzustellen, bezüglich der Frage der Behinderung, was unter die Verantwortung der Pflegeversicherung, der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), des Arbeitsministeriums, des Familienministeriums und des Transportministeriums fällt. Die verschiedenen Verantwortlichkeiten seien zurzeit nicht klar genug festgelegt.
Anschließend wurde die Frage der Unabhängigkeit der Personen mit Behinderung angesprochen. Die DTH hat also eine Reihe von Hindernissen hervorgehoben, mit denen viele Menschen mit besonderen Bedürfnissen in ihrem Alltag konfrontiert sind. Einerseits arbeiten die Pflegedienstleister nicht 24 Stunden auf 24. Dies zwingt die Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit, auf einige Aktivitäten zu verzichten. Andrerseits, wenn die Pflegeversicherung nicht vorrangig im Interesse von Menschen mit Behinderung geschaffen wurde, so wurde sie noch weniger für Empfänger dieser Versicherung geschaffen, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und demnach noch spezifischere Bedürfnisse haben.
Die DTH hat darüber hinaus die Frage der Prozeduren aufgeworfen, wenn es darum geht Material anzuschaffen oder zu ersetzen, die zur Unabhängigkeit der Menschen mit Behinderung notwendig sind. Zuerst ist es so, dass die Liste des zur Verfügung stehenden Materials zurzeit zu eingeschränkt ist. Manchmal kommt es sogar zu Widersinnigkeiten wie zum Beispiel, dass Teile, die nicht als „für besondere Bedürfnisse“ eingestuft sind, nicht ausgeliefert werden, obwohl sie besser für die betroffene Person angepasst wäre und auch billiger wäre. Dazu kommt noch, dass bei Materialdefekt, verschiedene Personen mit schwerer Behinderung während mehreren Tagen immobilisiert sein können, bevor sie das Ersatzteil, zum Beispiel ihres Rollstuhls, endlich bekommen. Und dies, ausschließlich wegen Prozeduren, obwohl konkret eine Instandsetzung sehr schnell möglich wäre.
Der Minister hat sich sehr aufmerksam gegenüber den Beschwerden der DTH gezeigt. Er hat auch eingesehen, dass eine Reihe von Schwierigkeiten, mit denen die betroffenen Menschen konfrontiert sind, total absurd sind, und hat seinen Willen zum Ausdruck gebracht, im Rahmen der Reform, Verbesserungen der Betreuung einzuführen.
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