Sonntägliche Geschäftsöffnungszeiten

Eine Studie, um sich ein Bild über die Situation zu machen

reunion_commerce_6_11_2015_1Eine Delegation vom OGBL-Syndikat Handel wurde kürzlich von der Staatssekretärin für Wirtschaft, Francine Closener, empfangen, und das im Rahmen einer Studie die sie durchführen möchte, bezüglich der Wirkung, die die Ausnahmeregelungen zu den obligatorischen Geschäftsschließungszeiten, die sie im Geschäftssektor bewilligt, auf die betroffenen Arbeitnehmer haben. Diese Initiative war von der Staatssekretärin angekündigt worden, während einem vorhergehenden Treffen, das nach ihrem umstrittenen Beschluss stattfand, den sie getroffen hatte, um den Geschäftsleuten und Betrieben, die sich in der Oberstadt und im Bahnhofsviertel der Stadt Luxemburg befinden, sämtliche Sonn- und Feiertage von 2015 bis 19 Uhr zu öffnen.

Beim ersten Treffen hatte das OGBL-Syndikat Handel der Staatssekretärin unmissverständlich mitgeteilt, dass es über ihren kürzlich gefassten Entschluss sehr unzufrieden ist. Auch wenn das Syndikat die Herangehensweise der Regierung kritisierte, zuerst neue Initiativen zu unternehmen und dann erst die Situation auszuwerten, so hatte das Syndikat Handel sich doch dazu bereiterklärt, bei der Durchführung der geplanten Studie mitzuarbeiten.

reunion_commerce_6_11_2015_2Während des Treffens, das kürzlich mit der Staatssekretärin stattgefunden hat, hat der OGBL es sich jedoch nicht entgehen lassen, das Lastenheftprojekt zu kritisieren, das mit dem Ziel vorgestellt wurde, diese Studie durchzuführen, die von einem Forschungszentrum ausgearbeitet wurde, das dazu vom Ministerium beauftragt wurde. Für den OGBL entspricht dieses überhaupt nicht, weder den angekündigten Zielen (die möglichen Auswirkungen der sonntäglichen Öffnungszeiten auf die betroffenen Arbeitnehmer), noch den Analysekriterien, die eine genügend wissenschaftliche Gültigkeit und Zuverlässigkeit garantieren kann.

Die Staatssekretärin hat zugegeben, dass das Lastenheft, so wie es vorliegt, weit davon entfernt ist, ihre eigenen Erwartungen zu erfüllen, und dass es sich natürlich nicht genügend auf die Situation der von den sonntäglichen Öffnungszeiten betroffenen Arbeitnehmer bezieht. Sie hat in diesem Zusammenhang unterstrichen, dass diesbezüglich das Lastenheft überarbeitet und vervollständigt werden müsste.

Für das OGBL-Syndikat Handel, muss die vorgesehene Studie sich notwendigerweise mit der Arbeitszeitorganisation (Arbeitsstunden pro Woche, pro Monat), mit der Arbeitsentwicklung und -qualität (freiwillige Wahl, Zeitbegrenzung, Recht auf Vollzeitarbeit, Nutzung der Teilzeitarbeit im Rahmen der Sonntagsarbeit, Arbeitsplatzschaffung…), mit der Auswirkung bei der Abend- und Sonntagsarbeit, bezüglich der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, der Auswirkung auf die Wegekosten, der Auswirkung auf die Kinderbetreuung und deren Kosten sowie mit der Auswirkung auf das Privatleben (je nach Geschlecht, Alter und Familienstatus) befassen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 6. November 2015