Am 18. und 19. Februar 2016 ist der Europäische Rat dazu aufgerufen, eine ganze Reihe von Reformen in Angriff zu nehmen, die kürzlich vom Ratspräsidenten Donald Tusk vorgestellt wurden, und das im Hinblick auf eine „neue Abmachung für das Vereinigte Königreich in der Europäischen Union“. Dieses Projekt kommt zu einer ganzen Reihe von Opt-out-Verfahren gegenüber den europäischen Rechtsvorschriften hinzu, die die britische Regierung über viele Jahre erreicht hat.
In einem Brief, den der OGBL kürzlich an den luxemburgischen Premierminister geschrieben hat, erinnert er zuerst daran, dass er immer gegen diese Vorgehensweise war, das europäische Recht „à la carte“ anzuwenden, insbesondere wenn es um den Respekt der Grundrechtecharta oder noch um ein „Opt-out“ bezüglich der Direktive „Arbeitszeit“ geht. Der OGBL unterstreicht außerdem, dass der sogenannte „Kompromiss“, der mit der britischen Regierung geschlossen wurde, gar keine Garantie dafür ist, dass das Vereinigte Königreich in der EU verbleibt, da das für 2017 angekündigte Referendum immer noch auf der Tagesordnung steht. Im Endeffekt handelt es sich nur um einen Versuch, die souveräne Wahl des britischen Volkes zu beeinflussen, indem der konservativen Regierung von David Cameron unannehmbare Konzessionen angeboten werden.
Die vorgeschlagenen Konzessionen gefährden in der Tat die Gründungsprinzipien der Europäischen Union, und zwar die der Freizügigkeit und der Solidarität. Außer dem unzulässigen Kapitel über die „Wettbewerbsfähigkeit“ – die irrtümlicherweise auf die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich des Exports setzt, ohne die Binnennachfrage zu berücksichtigen, übernimmt sie auch die Deregulierungsvorschläge aus dem fälschlicherweise „Better regulation“ genannten Programm, lehnen der OGBL sowie die europäische Gewerkschaftsbewegung, darunter auch der britische Gewerkschaftsbund TUC, sich ganz besonders gegen die Vorkehrungen aus der Sektion D des Dokuments auf, die sich auf die Sozialleistungen und die Freizügigkeit beziehen.
So soll eine Vorgehensweise eingeführt werden, die, unter bestimmten Umständen, den Mitgliesstaaten ermöglichen soll, den eingewanderten Arbeitskräften aus anderen EU-Ländern während vier Jahren vom Recht auf Sozialleistungen auszuschließen. Darüber hinaus würde den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gegeben, die Freizügigkeit der Arbeiter aus „zwingenden Gründen zum Allgemeininteresse“, unter denen sich zum Beispiel die „Reduzierung der Arbeitslosigkeit“ oder das „Risiko der schweren Beeinträchtigung des finanziellen Gleichgewichts des Sozialversicherungssystems“ einzuschränken. Die Europäische Union übernimmt hier die demagogischen Parolen der Rechtsextremen, die die Einwanderer für die Zunahme der Arbeitslosigkeit und die Schwächung der Sozialversicherungssysteme verantwortlich machen, anstatt gegen die irrtümlicher Weise geführte Wirtschafts- und Sozialpolitik zu bekämpfen, die in zahlreichen Ländern den Ursprung der Erweiterung der Ungleichheiten und den Verlust an sozialen ausgelöst hat, und auf diese Art und Weise zur Ausweitung der Migrationsströme innerhalb Europas und nach Europa beigetragen hat.
Der Kompromiss mit dem Vereinigten Königreich kommt nicht nur einem Angriff auf die Rechte der Arbeitnehmer gleich, doch läuft er die Gefahr ebenfalls das gesamte Europarecht bezüglich der Sozialleistungen und der sozialen Vorteile zu gefährden.
Der OGBL hat dementsprechend die Luxemburger Regierung dazu aufgerufen, den Vorschlag von Präsident Tusk abzulehnen, und ganz besonders wenn es um die Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeiter geht, die in der Sektion D des von ihm präsentierten Dokuments vorgesehen sind.
Mitgeteilt vom OGBL am 15. Februar 2016
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