Die Verhandlungen zwischen Patronat, Gewerkschaften und Regierung zur Neuregelung der Arbeitszeitorganisation sind gescheitert. Gescheitert sind sie durch die sture Haltung der UEL, die zu keinem Moment wirkliche Verhandlungsbereitschaft gezeigt hat. Am 21. März fand die letzte Verhandlungsrunde im Senninger Schloss statt. Auch nach 12 Stunden war es unmöglich, einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Positionen zu finden. Den Patronatsorganisationen schwebt immer noch der rund um die Uhr zur Verfügung stehende Arbeitnehmer vor, ohne Privatleben und unendlich belastbar. Für die UEL sind nur eindeutige Verschlechterungen der aktuellen Arbeitszeitgesetzgebung denkbar. Diese Position ist für den OGBL inakzeptabel. Wir fordern eine Reform des PAN-Gesetzes im Interesse der Arbeitnehmer.
Was gehört in eine solche Reform hinein?
1) Längere Referenzperioden, auf gesetzlicher Ebene, sind nur akzeptabel wenn endlich die Arbeitszeit gekürzt wird. Bei vollem Lohnausgleich. Sei es in Form von mehr Urlaubstagen oder in anderer Form. Schon 1999, bei der Einführung der monatlichen Referenzperiode im PAN-Gesetz, war eine Arbeitszeitverkürzung versprochen worden. Dieses Versprechen muss endlich eingelöst werden. Luxemburg braucht eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung.
2) Überstunden werden zwar gemacht aber in vielen Betrieben nicht als solche bezahlt. Möglich macht das die heutige Gesetzgebung, die zwischen vorhersehbaren und unvorhersehbaren Arbeitsstunden bei der Änderung von Arbeitsplänen unterscheidet. Wobei letztere nicht als Überstunden gelten. Diese überaus unklare Regelung muss ersetzt werden. Und zwar dadurch, dass Fristen eingeführt werden. Werden diese bei der Änderung eines Arbeitsplanes nicht respektiert, dann erfallen automatisch Überstunden.
3) Die Mindestdauer für einen Arbeitsplan (POT) darf einen Monat nicht unterschreiten. Außer in den Fällen in denen die Referenzperiode kürzer als ein Monat ist.
4) Im Moment gibt es zwei Obergrenzen. Es dürfen nicht mehr als 10 Stunden pro Tag und nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Falls es zur Verlängerung der Referenzperioden auf gesetzlichem Weg kommen sollte, dann brauchen wir auch eine monatliche Höchstzahl von Stunden, die nicht überschritten werden kann. Einfach um zu vermeiden, dass während vielen Wochen, ohne Unterbrechung, 48 Stunden gearbeitet werden kann. Ohne eine monatliche Begrenzung der Arbeitsstunden werden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Illusion.
5) Wir brauchen außerdem echte Mitbestimmung, sowohl bei der Festlegung von Referenzperioden, bei der Aufstellung von Arbeitszeitplänen sowie bei der Einführung oder Umänderung von Gleitzeitmodellen.
6) Referenzperioden, die über die im Gesetz vorgesehene Periode hinausgehen, dürfen nur noch in Kollektivvertragsverhandlungen festgelegt werden. Alle Ausnahmebestimmungen im PAN-Gesetz müssen gestrichen werden.
Der Arbeits- und Beschäftigungsminister hat am Abend des 21. März angekündigt, dass er auf Grund der gescheiterten Verhandlungen seine Verantwortung als Ressortminister übernehmen wird und einen Gesetzesvorschlag unterbreiten wird. Der OGBL erwartet, dass dieser Vorschlag den berechtigten Interessen der Arbeitnehmer in Luxemburg Rechnung tragen wird. Sicherheit und Gesundheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gerechte Bezahlung von geleisteter Arbeit stehen auf dem Spiel. Der angekündigte Gesetzesvorschlag wird zeigen, wie wichtig die luxemburgischen Arbeitnehmer der Regierung sind.
Der OGBL hat in den vergangenen zwei Wochen vier Informations- und Sensibilisierungsaktionen im Rahmen seiner Kampagne zum Thema Arbeitszeit durchgeführt, am 9. März in den Straßen von Esch/Alzette, am 15. März in den Straßen der Stadt Luxemburg, am 17. März vor den Toren der Goodyear in Colmar-Berg, am 18. März in der Nähe der BGL BNP Paribas in Kirchberg.
>> Flexibilisierung der Arbeitszeit (PDF Dokument)
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