Der OGBL hat am 2. Juli 2016, während eines außerordentlichen Kongresses, der im Konferenzzentrum (Hémicycle) Kirchberg abgehalten wurde, eine Statutenreform verabschiedet, das heißt eine Reform seiner „Verfassung“. Ein Kongress, der etwa 400 effektive Delegierte zusammenbrachte, die sämtliche Strukturen vertreten, die das ausmachen, was der Gewerkschaftsbund OGBL heute darstellt.
Beim ordentlichen OGBL-Kongress, der im Dezember 2014 stattfand, hatten die anwesenden Delegierten einer Resolution zugestimmt, die festgelegt hatte, dass zur internen Organisation des Gewerkschaftsbundes tiefgreifende Überlegungen durchgeführt werden müssten – seine Stärken und Schwächen – mit dem Ziel seine Dynamik in einer sich ständig weiterentwickelnden Welt wieder aufzuwerten und zu vergrößern. Nach über einem Jahr an Vorbereitungsarbeiten, gekennzeichnet durch belebte interne Debatten, an denen sämtliche Strukturen beteiligt waren, hat eine Statutenkommission einen Reformvorschlag fertiggestellt, der den effektiven Kongressdelegierten am 2. Juli zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Über diesen statutarischen Reformvorschlag, der einen Monat zuvor an sämtliche OGBL-Strukturen weitergeleitet wurde, wurde umfangreich diskuttiert, Artikel um Artikel, während des gesamten Kongresses, sowie über die alternativen Abänderungsanträge, die von den verschiedenen Strukturen selbst kamen (Abänderungsanträge, die im Vorfeld des Kongresses angekündigt waren, oder solche die spontan im Laufe des Tages eingereicht wurden).
Über „semantische Nachbesserungen“ hinaus, hat die verabschiedete statutarische Reform hauptsächlich mit der Organisation der lokalen OGBL-Strukturen, mit den Berufssyndikaten und ihrer jeweiligen Tarifpolitik, mit der Finanzierung des OGBL und schließlich mit den Rechten und Pflichten der Mitglieder zu tun.
Hier die Hauptänderungen, die an der OGBL-„Verfassung“ vollzogen wurden.
Der OGBL beruht und wird auch weiterhin auf einer dualen Struktur beruhen: einerseits die Berufssyndikate (zurzeit 15 an der Zahl), andrerseits die Lokalsektionen (zurzeit 59 an der Zahl, die bisher in sechs Regionalstrukturen zusammengefasst sind).
Die Lokalsektionen waren, historisch gesehen, die zentralen Stellen der gewerkschaftlichen Aktivität und ihrer Verbreitung im Laufe des gesamten 20. Jahrhunderts. Eine maßgebliche Rolle, die jedoch während der vergangenen 30 Jahre angefangen hat nach und nach abzunehmen, nicht zuletzt wegen der gesellschaftlichen Umänderungen, die während diesem Zeitraum stattgefunden haben und neue Lebensgewohnheiten beim Salariat mit sich gebracht haben, aber auch, weil die Aktivitäten der Lokalsektionen nach und nach von anderen gewerkschaftlichen Strukturen übernommen wurden (man kann zum Beispiel die Beratungsaktivität erwähnen, die ursprünglich von den Lokalsektionen angeboten wurde und nun einer vollständig professionellen Abteilung überlassen wurde: dem OGBL-Informations- und Beratungsdienst).
Mit dem Willen, die Aktivitäten und Attraktivität der lokalen Sektionen wieder neu zu beleben, hat der außerordentliche OGBL-Kongress über folgende Änderungen befunden:
Die statutarischen Umänderungen, die die OGBL-Berufssyndikate und ihre Tarifpolitik betreffen, beziehen sich hauptsächlich auf Anpassungen von internen Prozeduren, die einerseits den Berufssyndikaten mehr Fähigkeiten verleihen, andrerseits die Rechmäßigkeit der in die Wege geleiteten Aktionen stärken, wenn es in einem Betrieb zu einem Sozialkonflikt kommt. Hier die wichtigsten von der Statutenreform durchgeführten Änderungen:
Die Hauptänderung die an der OGBL-Finanzierung vollzogen wurde, besteht in der Einführung eines neuen Systems, was die Verhältnismäßigkeit der Mitgliedsbeiträge betrifft.
Die Hauptänderungen, bei denen es um Rechte und Pflichten der OGBL-Mitglieder geht, zielen einerseits darauf ab, dass die Mittel, die der Mitgliederverwaltung zur Verfügung stehen, gestärkt werden, wenn es darum geht, ihre Überwachungsarbeit durchzuführen, und andrerseits die Bedingungen zur Gewährung der Leistungen näher zu bestimmen, die der OGBL seinen Mitgliedern bietet sowie die Pflichten des OGBL gegenüber diesen Mitgliedern.
Wenn die Geschichte der freien gewerkschaftlichen Bewegung in Luxemburg, die dieses Jahr ihr 100. Jubiläum feiert, und deren würdiger Erbe der OGBL ist, eine Geschichte von gewerkschaftlichen Kämpfen ist, so ist sie auch eine Geschichte der permanenten Umänderungen, um sich den neuen Gegebenheiten der Welt anzupassen. Mit seiner verabschiedeten Statutenreform, die beim außerordentlichen Kongress gutgeheißen wurde, öffnet der OGBL ein neues Kapitel dieser Geschichte.
Bei Gelegenheit des außerordentlichen OGBL-Kongresses, haben die anwesenden Delegierten auch eine Resolution zur politischen Aktualität angenommen.
Mitgeteilt vom OGBL am 2. Juli 2016
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